Hallo,
ich bin gerade dabei einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu schreiben.
Der Antragsgegner hat vier Vornamen, wie ich durch die Melderegisterauskunft erfahren habe.
Ist es besser, wenn ich alle angebe, oder reicht sein Rufname?
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Vornamen?
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Üblicherweise reicht der Rufname. Von vielen Antragstellern mit mehreren Vornamen ist eh nur der Rufname bekannt.
~ Grüßle ~
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Wenn es ein Allerweltsname ist, wie z.B. Martin Müller oder sol, dann würde ich zur besseren Identifizierung die anderen Vornamen mit angeben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Liesel
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Nachdem es keinen "Rufnamen" mehr gibt, würde ich zur Sicherheit alle angeben.
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