Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Vornamen?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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vividknight

#1

16.09.2018, 21:09

Hallo,

ich bin gerade dabei einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu schreiben.
Der Antragsgegner hat vier Vornamen, wie ich durch die Melderegisterauskunft erfahren habe.

Ist es besser, wenn ich alle angebe, oder reicht sein Rufname?
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NORTHERN DINO
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#2

16.09.2018, 23:50

Üblicherweise reicht der Rufname. Von vielen Antragstellern mit mehreren Vornamen ist eh nur der Rufname bekannt.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#3

17.09.2018, 10:22

Wenn es ein Allerweltsname ist, wie z.B. Martin Müller oder sol, dann würde ich zur besseren Identifizierung die anderen Vornamen mit angeben.
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#4

17.09.2018, 15:49

Nachdem es keinen "Rufnamen" mehr gibt, würde ich zur Sicherheit alle angeben.
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#5

17.09.2018, 16:57

ich sehe es wie liesel, es gibt keine Rufnamen mehr also lieber alle namen die man hat
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