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Mahnbescheid - außergerichtliche Kosten

Verfasst: 12.09.2018, 11:09
von Inara
Hallo Ihr Lieben,

habe so lange keine MB mehr gemacht.
Eine kurze Frage:
Wir haben die Gegenseite mit Aufforderungsschreiben zur Rückzahlung des Darlehens aufgefordert.. die Gegenseite hat nicht reagiert. Somit soll MB gemacht werden. Betrag war 1.000 €.
Meine Frage ist, da wir unsere Kosten nicht direkt mit aufgegeben haben, wie verhält es sich jetzt beim MB? Mache ich vorgerichtlcihe Kosten geltend (1,3 GG auf 1.000)? Hab da grade einen Hänger :kopfkratz
:thx Ihr Lieben

Re: Mahnbescheid - außergerichtliche Kosten

Verfasst: 12.09.2018, 11:30
von Tigerle
Ja ich würde die Kosten trotzdem mit aufnehmen. Aber den Minderungsbetrag dann auch mit angeben.

Re: Mahnbescheid - außergerichtliche Kosten

Verfasst: 12.09.2018, 11:52
von Inara
ok, danke. Wie mache ich das dann mit Zinsangaben, ab wann?

Re: Mahnbescheid - außergerichtliche Kosten

Verfasst: 12.09.2018, 11:54
von Tigerle
Für die außergerichtlichen Gebühren kannst Du frühestens ab Zustellung des Mahnbescheides Zinsen verlangen, da vorher ja kein Verzug war.

Re: Mahnbescheid - außergerichtliche Kosten

Verfasst: 12.09.2018, 11:57
von Inara
jub stimmt ja.. dank Dir!