Mahnbescheid - außergerichtliche Kosten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Inara
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#1

12.09.2018, 11:09

Hallo Ihr Lieben,

habe so lange keine MB mehr gemacht.
Eine kurze Frage:
Wir haben die Gegenseite mit Aufforderungsschreiben zur Rückzahlung des Darlehens aufgefordert.. die Gegenseite hat nicht reagiert. Somit soll MB gemacht werden. Betrag war 1.000 €.
Meine Frage ist, da wir unsere Kosten nicht direkt mit aufgegeben haben, wie verhält es sich jetzt beim MB? Mache ich vorgerichtlcihe Kosten geltend (1,3 GG auf 1.000)? Hab da grade einen Hänger :kopfkratz
:thx Ihr Lieben
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Tigerle
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#2

12.09.2018, 11:30

Ja ich würde die Kosten trotzdem mit aufnehmen. Aber den Minderungsbetrag dann auch mit angeben.
Inara
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#3

12.09.2018, 11:52

ok, danke. Wie mache ich das dann mit Zinsangaben, ab wann?
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#4

12.09.2018, 11:54

Für die außergerichtlichen Gebühren kannst Du frühestens ab Zustellung des Mahnbescheides Zinsen verlangen, da vorher ja kein Verzug war.
Inara
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#5

12.09.2018, 11:57

jub stimmt ja.. dank Dir!
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