Voräufiges Zahlungsverbot - Pfüb - Bezahlung

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ich
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#1

30.08.2018, 08:45

Hallo zusammen,

ich komme frisch aus der Elternzeit zurück, meine Kollegin die bisher die ZV gemacht hat ist im Urlaub und nun gleich eine Frist mit Ablauf heute bzgl. vorläufigem Zahlungsverbot und Pfüb..

Folgendes:

Anerkenntnisurteil - vollstreckbar nur gegen Sicherheitsleistung. Kollegin hat vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, gleichzeitig den Rechtskraftvermerk fürs Urteil. Es wurde dann ein Pfüb beantragt. Es kam dann eine Monierung seitens des Gerichts, dass der Rechtskraftvermerk noch fehlt u.a. (Das Urteil mit Rechtskraftvermerk kam gestern erst an). Jedenfalls hat der DS auf das vorläufige Zahlungsverbot hin alles bezahlt. Nun unsere Frage: Das Gericht hat Frist bis heute gesetzt bzgl. der Monierung wg. unserem Pfüb. Muss darauf denn noch reagiert werden, wenn nun alles schon bezahlt ist oder muss dem DS der vollständige Titel noch zugestellt werden?

Danke gleich schon einmal für euere Hilfe!
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Anahid
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#2

30.08.2018, 08:50

Das Problem ist, dass die 20,00 € Gerichtskosten für den PfÜB auf jeden Fall entstanden sind. Und was ist mit Euren Kosten? Sind im VZV die Kosten aufgeführt und von dem Drittschuldner mitgezahlt worden?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

30.08.2018, 09:16

Der DS hat die HF und die Zinsen bezahlt, nicht aber unsere Gebühren für das vorläufige Zahlungsverbot und auch nicht die GV - Kosten für die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots. Das Gericht schreibt nun u.a. auch, dass "der Erstattungsanspruch entfällt, wenn die Pfändung ohne besonderen Grund nicht innerhalb der Frist des § 845 ZPO nachfolgt". Pfüb hätte am 20.07. bei Gericht sein müssen - tatsächlich war er aber erst am 25.07. dort. Heißt das nun, dass wir für das vorläufige Zahlungsverbot keine Gebühren bekommen?
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Anahid
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#4

03.09.2018, 14:19

PfÜB war aber beantragt bevor die Zahlung erfolgt ist, oder?
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