Kostenerstattung der MB-Gebühr nach Teil-VB

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necke1986
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Beiträge: 1
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#1

16.08.2018, 22:44

Hallo,
da ich bisher mit Mahnverfahren nicht viel Erfahrung habe, benötige ich unbedingt eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen MB beantragt, gegen den der Schuldner Teilwiderspruch eingelegt hat. Daraufhin haben wir einen Teil-VB beantragt und erhalten. In das streitige Verfahren wegen des Widerspruchs sind wir nicht übergegangen, da unser Mandant darauf verzichtet hat.
So nun zu meinem Problem:
In dem Teil-VB wurde nur die 3308 für den VB berücksichtigt, allerdings enthält der VB nicht unsere Gebühren für den MB. Im Teil-VB steht dazu, dass die Kostenentscheidung für das Mahnverfahren im streitigen Verfahren geklärt wird.
Wie bekomme ich nun die MB-Gebühr vom Schuldner erstattet? Muss ich beim Mahngericht eine Kostenentscheidung beantragen und dann einen KFA bei dem zuständigen Prozessgericht stellen?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen :lol:
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