Seite 1 von 1

Erledigung, aber Nebenforderung

Verfasst: 16.08.2018, 09:36
von pepe
Hallo Zusammen,

Schuldner schuldet 1.000,00 EUR und ist in Verzug. Die RA Kosten betragen 100,00 EUR.
Schuldner wird außergerichtlich angeschrieben und aufgefordert 1.100,00 EUR bis zum 20.07. zu zahlen.

Am 01.08. wird das Mahnverfahren eingeleitet.
Bereits am 24.07. zahlt der Schuldner auf die Hauptforderung 1.000,00 EUR an den Mandanten. Mandant hat das übersehen.

Was mache ich jetzt mit dem Mahnverfahren? Es stehen ja noch die Nebenforderungen in Höhe von 100,00 EUR aus?


:thx

Re: Erledigung, aber Nebenforderung

Verfasst: 16.08.2018, 09:55
von Adora Belle
Entweder Ihr könnt nach Gesetz verrechnen, wenn der Schuldner keine Zahlungsbestimmung "auf die Hauptforderung" getroffen hat. Oder die Nebenforderung wird zur Hauptforderung.