Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

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Sanya
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#1

19.07.2018, 10:08

Hallo zusammen,

da wir in der Kanzlei nur selten Mahnverfahren durchführen bin ich nicht auf dem aktuellen Stand wie das aktuell eigentlich an das Gericht übermittelt wird. EGVP haben wir nie angeschafft, sondern mit Barcode-Antrag über RA-Micro eingereicht. Wollten wir so lange machen, bis das über beA geht. Das geht ja nun nicht. Inzwischen muss ja wohl alles "in maschinell lesbarer Form" eingereicht werden, auch der VB-Antrag.

Kann mir jemand sagen, ob und wenn ja wie ich das weiterhin über RA-Micro und ohne entsprechende Software machen kann? Ich möchte bis zum Neustart von beA echt nicht noch extra was einrichten wegen der paar Verfahren im Jahr.... :-?

Viele Grüße, Sanya
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Dany1981
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#2

19.07.2018, 10:11

Hallo,

wir machen den ganz normal über RA-Micro weiterhin. Folgeanträge mache ich dann übers Internet, geht aber auch schnell und einfach. Am PC ausfüllen, ausdrucken, wegschicken.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#3

19.07.2018, 10:12

Wir machen es auch so wie Dany1981
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#4

19.07.2018, 10:18

Wir machen das auch wie Dany. Barcode-MB über RAM und Folgeanträge über Online-Mahnanträge,die ebenfalls wieder ausgedruckt und dann verschickt werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

19.07.2018, 10:31

Perfekt, danke für die schnellen Antworten!
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#6

19.07.2018, 10:34

Gib mal bei onkel Google online-mahnantrag ein, dann ausdrucken und versenden. Die Folgeanträge sind dort auch zu machen.
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
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Dany1981
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#7

19.07.2018, 10:39

Aber den MB kann sie doch über Ra-Micro machen. Geht viel schneller. :kopfkratz
Nur die Folgeanträge sind über online-mahnantrag.de dann zu machen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#8

19.07.2018, 11:00

:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Blueberry

#9

20.11.2018, 15:22

Hallo ich hätte hier auch noch eine Frage:
Wie macht ihr das eigentlich bei einem Mahnbescheid mit der Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter? Angenommen ich habe eine GmbH & Co. KG, dann steht im Mahnbescheid ja "vertreten durch die Komplementärin usw. und diese wiederum vertreten durch die GF". Gebt ihr dann bei den GF auch die jeweiligen Anschriften an bzw. müssen diese zwingend angegeben werden? Denn manchmal weiß man diese ja gar nicht.

Vielen Dank.
Feldhamster
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#10

20.11.2018, 15:28

Ich gebe GF etc. nicht namentlich an, immer nur "vertreten durch den GF".
Anschriften lasse ich auch weg und das wurde bisher noch nie moniert, weder in Klagen noch in MB´s.
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