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Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 10:08
von Sanya
Hallo zusammen,

da wir in der Kanzlei nur selten Mahnverfahren durchführen bin ich nicht auf dem aktuellen Stand wie das aktuell eigentlich an das Gericht übermittelt wird. EGVP haben wir nie angeschafft, sondern mit Barcode-Antrag über RA-Micro eingereicht. Wollten wir so lange machen, bis das über beA geht. Das geht ja nun nicht. Inzwischen muss ja wohl alles "in maschinell lesbarer Form" eingereicht werden, auch der VB-Antrag.

Kann mir jemand sagen, ob und wenn ja wie ich das weiterhin über RA-Micro und ohne entsprechende Software machen kann? Ich möchte bis zum Neustart von beA echt nicht noch extra was einrichten wegen der paar Verfahren im Jahr.... :-?

Viele Grüße, Sanya

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 10:11
von Dany1981
Hallo,

wir machen den ganz normal über RA-Micro weiterhin. Folgeanträge mache ich dann übers Internet, geht aber auch schnell und einfach. Am PC ausfüllen, ausdrucken, wegschicken.

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 10:12
von Schreibblitz
Wir machen es auch so wie Dany1981

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 10:18
von Anahid
Wir machen das auch wie Dany. Barcode-MB über RAM und Folgeanträge über Online-Mahnanträge,die ebenfalls wieder ausgedruckt und dann verschickt werden.

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 10:31
von Sanya
Perfekt, danke für die schnellen Antworten!

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 10:34
von Kaffeeschubse
Gib mal bei onkel Google online-mahnantrag ein, dann ausdrucken und versenden. Die Folgeanträge sind dort auch zu machen.

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 10:39
von Dany1981
Aber den MB kann sie doch über Ra-Micro machen. Geht viel schneller. :kopfkratz
Nur die Folgeanträge sind über online-mahnantrag.de dann zu machen.

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 19.07.2018, 11:00
von Anahid
:zustimm

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 20.11.2018, 15:22
von Blueberry
Hallo ich hätte hier auch noch eine Frage:
Wie macht ihr das eigentlich bei einem Mahnbescheid mit der Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter? Angenommen ich habe eine GmbH & Co. KG, dann steht im Mahnbescheid ja "vertreten durch die Komplementärin usw. und diese wiederum vertreten durch die GF". Gebt ihr dann bei den GF auch die jeweiligen Anschriften an bzw. müssen diese zwingend angegeben werden? Denn manchmal weiß man diese ja gar nicht.

Vielen Dank.

Re: Mahnbescheid ohne beA/EGVP etc.

Verfasst: 20.11.2018, 15:28
von Feldhamster
Ich gebe GF etc. nicht namentlich an, immer nur "vertreten durch den GF".
Anschriften lasse ich auch weg und das wurde bisher noch nie moniert, weder in Klagen noch in MB´s.