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Zustellung Mahnbescheid an Betreuten

Verfasst: 14.05.2018, 14:01
von LuisaJL
Hallo,

der Antragsgegner hat einen Betreuer. Leider habe ich nur den Betreuten im MB angegeben, da mir die Betreuung nicht bewusst war.
Der Antragsgegner hat Widerspruch eingelegt.

Ist die Zustellung des Mahnbescheids trotzdem wirksam? Kann man evtl. in der Anspruchsbegründung Rubrumsberichtigung beantragen?

Oder ist der ganze Mahnbescheid dann unwirksam?

Problematisch ist, dass die Ansprüche, die im MB geltend gemacht worden sind, zwischenzeitlich verjährt wären, wenn die Zustellung unwirksam wäre. Oder gilt das als verjährungshemmend?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen ...

Re: Zustellung Mahnbescheid an Betreuten

Verfasst: 14.05.2018, 16:06
von Sonnenblume1804
Hallo,

zu diesem Sachverhalt hätte ich noch paar Fragen:

1) Hat der Antragsgegner (Betreute) selbst Widerspruch erhoben oder der Betreuer?

2) Liegt Dir eine Bestallungsurkunde vor aus welcher der Aufgabenkreis hervor geht? Wenn der Betreuer nämlich nicht für finanzielle Angelegenheiten / Post entgegennehmen oder Öffnen beauftragt wurde, hätte sich die Frage bereits erledigt. Sollte er allerdings für diesen Aufgabenkreis bestellt sein wäre abzuklären, seit wann die Betreuung besteht. Wobei, sollte dann nur der Betreute Widerspruch erhoben haben, wäre das meines Erachtens nicht richtig. Dies hätte der Betreuer dann machen müssen.

3) Was habt Ihr für Euren Mandanten geltend gemacht? Hier stellt sich mir dann die Frage, ob der Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist bzw. nachträglich genehmigt wurde. Aber sollte dies so sein, hätte Dir bei Antragstellung der Betreuer bereits bekannt sein müssen.

Ich würde mir zur weiteren Abklärung erst mal die Bestallungsurkunde vorlegen lassen, damit man den Aufgabenkreis des Betreuers kennt und dann würde ich die Sache nochmals prüfen.

LG:-)