Großeltern als Drittschuldner für zahlungsunfähigen Vater?

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dundine
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#1

26.04.2006, 14:38

Es geht um Kindesunterhalt, der nur sehr sehr selten gezahlt wurde. Insgesamt sind wohl locker über 3.000 € ausstehend. Der Kindesvater ist aufgrund von Alkohol wohl auch eher nicht mehr in die Arbeitswelt zu integrieren.... Allerdings verdienen seine Eltern, also sozusagen Oma und Opa der Gläubigerin, recht gut. Könnte ich die beiden als DS in Anspruch nehmen??? Hat jemand damit Erfahrung?
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wifey
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#2

26.04.2006, 14:43

Hat Sohnemann denn einen Anspruch gegenüber seinen Eltern?? Welchen? Oder wieso sollten Oma und Opa auf einmal Drittschuldner sein??

An sich finde ich die Idee ja nicht schlecht .... aber ich glaube kaum, dass das geht - oder ???? :bahnhof
Viele Grüße

ich
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dundine
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#3

26.04.2006, 14:49

die gläubigerin hat mir mal gesagt, die grosseltern würden recht gut verdienen. ich hab das meinem chef weitergeleitet und der meinte, naja man könnte die ja mal anschreiben...

nur wie schreib ich das? eher lieb und nett oder eher mit zeigefinger und drohen...

grins ich könnte ja schon immer einen teil des erbes beanspruchen für die gläubigerin... so als vorabauszahlung an den schuldner.
Cocktail
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#4

27.04.2006, 01:08

nein, pfänden kannst du den erbteilsanspruch...unterhalt gegenübe den eltern würde ich mal nicht in betracht ziehen...aber pfände jetzt schon in die zukünftigen erbansprüche...das muss doch gehen...ich werde mich mal belesen...
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
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dundine
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#5

27.04.2006, 11:01

Mein Chef meinte da gibts es wohl etwas, wo die Großeltern für Unterhalt aufkommen müssen, wenn Schuldner selber nicht aufkommen kann... Leider hat mir Chef keine §§ genannt, aber werde mal schauen
Gast

#6

30.04.2006, 19:25

dundine hat geschrieben:Mein Chef meinte da gibts es wohl etwas, wo die Großeltern für Unterhalt aufkommen müssen, wenn Schuldner selber nicht aufkommen kann... Leider hat mir Chef keine §§ genannt, aber werde mal schauen
Also dass kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen........
Bei volljährigen Kindern endet dann irgendwann die Unterhaltspflicht.
Wenn eine solche nicht besteht, können die Eltern des Schuldners auch nie in Anspruch genommen werden....
"Sippenhaft" für Schulden gibt es in unserem Rechtssystem Gott sei Dank noch nicht.Bild
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