Abrechnung erst bei Einspruch gegen VB!!! HILFE
Verfasst: 26.04.2018, 10:05
Hallo Leute, mein Chef hat mir eine Akte hingelegt, wovon ich leider gar keine Ahnung habe. Normalerweise bin ich für die Kostenrechnungen nicht zuständig, aber da eine Kollegin erkrankt ist, hab ich nun das Vergnügen seit ein paar Wochen Bin Außerdem frisch ausgelernt, also habt erbamen
Folgendes: Mandant kam erst zu uns mit dem Vollstreckungsbescheid, wir haben Einspruch dagegen eingelegt. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, mit einem Schreiben der Gegenseite als Anlage, worin die Gegenseite erklärt, die Klage zurückzunehmen und die Kosten zu übernehmen. Wir hatten noch keine Klage erhalten. das ist auch das erste Schreiben, dass vom Gericht kommt, also kein Termin etc. wurde anberaumt.
Wir waren vorgerichtl. nicht tätig.
Wie rechne ich nun ab?? 3100 Gerbühr?? + Mwst und PP ?
Danke im Voraus für die antworten
Folgendes: Mandant kam erst zu uns mit dem Vollstreckungsbescheid, wir haben Einspruch dagegen eingelegt. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, mit einem Schreiben der Gegenseite als Anlage, worin die Gegenseite erklärt, die Klage zurückzunehmen und die Kosten zu übernehmen. Wir hatten noch keine Klage erhalten. das ist auch das erste Schreiben, dass vom Gericht kommt, also kein Termin etc. wurde anberaumt.
Wir waren vorgerichtl. nicht tätig.
Wie rechne ich nun ab?? 3100 Gerbühr?? + Mwst und PP ?
Danke im Voraus für die antworten