Nachbesserung des VV

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dundine
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#1

26.04.2006, 10:36

hi zusammen, hab da mal wieder eine frage:

es geht um rückständigen unterhalt. der schuldner hat nur durch hb ev geleistet und dort als konto angegeben: der lohn wird auf das konto der LGin überwiesen". meinen antrag auf nachbesserung (nähere angaben zur bankverbindung der LGin) hat der gv nicht stattgegeben, weil er meint, verbraucherinsolvenz über vermögen des schuldners ist bereits eröffnet, vom lohn geht eh schon durch pfüb alles pfändbare ab.

problem ist jetzt aber, der schuldner wurde aus der firma entlassen und bezieht jetzt sicher arbeitslosengeld. er hat in seiner firma recht gut verdient, vermutlich könnte man über das arbeitslosengeld etwas bekommen.

wie begründe ich meine nachbesserung hinsichtlich der angaben der LGin??? bin für jeden tipp dankbar!!!
Andreas

#2

26.04.2006, 12:42

Wenn das Insoverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet ist, verbietet sich sowieso jede weitere ZV.

Finde heraus, wer Insoverwalter ist und melde die Forderung an :wink:
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