Guten Morgen,
wir hatten einen Schuldner, der gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat, den aber quasi einen Tag vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat, sodass der Termin abgesagt wurde und wir jetzt einen Beschluss bekommen haben, in dem steht, dass der Beklagte des Rechtsmittels verlustig ist, da er den Einspruch zurückgenommen hat und ihm die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.
Kommt da außer de Beschluss noch was? Das Gericht hat das abgegebene Anerkenntnis (der Schuldner schrieb wortwörtlich, dass er die Forderung anerkennt) nicht als Anerkenntnis sondern als Rücknahme des Einspruchs gewertet.
Müsste ich dann quasi jetzt einen KFB beantragen und die Forderung an sich dann weiter verfolgen?
Danke
Rücknahme Widerspruch Mahnverfahren - nur Beschluss?
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Wenn der Einspruch zurückgenommen ist, lebt der VB wieder auf. Aus dem kann vollstreckt werden. Hinsichtlich der über den bereits im VB titulierten Kosten muss KFA gestellt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- mücki
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Hallo,
geht es immer noch um diese
http://www.foreno.de/inkasso-und-mahnve ... 86426.html Geschichte?
Die Antwort bleibt gleich --> wenn Widerspruch = VB beim streitigen Gericht + Kostenfestsetzung VG beantragen, wenn Einspruch ggf. ZV aus VB + KFA für die VG (abzgl. Anrechung) ans streitige Gericht.
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Die Antwort bleibt gleich --> wenn Widerspruch = VB beim streitigen Gericht + Kostenfestsetzung VG beantragen, wenn Einspruch ggf. ZV aus VB + KFA für die VG (abzgl. Anrechung) ans streitige Gericht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Ehm, ja Schande über mein Haupt.mücki hat geschrieben:Hallo,
geht es immer noch um diese
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Die Antwort bleibt gleich --> wenn Widerspruch = VB beim streitigen Gericht + Kostenfestsetzung VG beantragen, wenn Einspruch ggf. ZV aus VB + KFA für die VG (abzgl. Anrechung) ans streitige Gericht.
Wegen des KFA aber nochmal: die Kosten für das vorgerichtliche und so muss ich da dann nicht aufnehmen, da die ja bereits im MB stehen? Und die Kosten für den MB stehen im VB, den wir auch bereits haben. Also quasi nur die Kosten für das streitige Verfahren?
Dankeschön
- AliceImWunderland
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Richtig!Himbeere89 hat geschrieben:Ehm, ja Schande über mein Haupt.mücki hat geschrieben:Hallo,
geht es immer noch um diese
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Die Antwort bleibt gleich --> wenn Widerspruch = VB beim streitigen Gericht + Kostenfestsetzung VG beantragen, wenn Einspruch ggf. ZV aus VB + KFA für die VG (abzgl. Anrechung) ans streitige Gericht.
Wegen des KFA aber nochmal: die Kosten für das vorgerichtliche und so muss ich da dann nicht aufnehmen, da die ja bereits im MB stehen? Und die Kosten für den MB stehen im VB, den wir auch bereits haben. Also quasi nur die Kosten für das streitige Verfahren?
Dankeschön
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Dann ist der Groschen jetzt endlich mal gefallen. Ganz lieben Dank!AliceImWunderland hat geschrieben:Richtig!Himbeere89 hat geschrieben:Ehm, ja Schande über mein Haupt.mücki hat geschrieben:Hallo,
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Die Antwort bleibt gleich --> wenn Widerspruch = VB beim streitigen Gericht + Kostenfestsetzung VG beantragen, wenn Einspruch ggf. ZV aus VB + KFA für die VG (abzgl. Anrechung) ans streitige Gericht.
Wegen des KFA aber nochmal: die Kosten für das vorgerichtliche und so muss ich da dann nicht aufnehmen, da die ja bereits im MB stehen? Und die Kosten für den MB stehen im VB, den wir auch bereits haben. Also quasi nur die Kosten für das streitige Verfahren?
Dankeschön