PfÜB 3Sch. muß an Sch auszahlen - Zahlung verweigert????

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
mausfrau81
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 18.11.2005, 22:18
Wohnort: Thüringen

#1

26.04.2006, 10:22

Bei unserer Mdtin wurde das Konto gepfändet. Da dort auch ALG II, KiGeld und Einkommen aus 1€-Job eingeht, wurde die Pfändnung insoweit aufgehoben.
Die Bank hat insoweit auch das Geld freigegeben. Allerdings wurde unserer Mdtin das Geld für den 1€-Job nicht ausgezahlt, mit der Begründung, daß es sich hierbei nicht um SoziLeisungen handeln würde. Aber dieser Betrag ist ja auch in der Beschluß des AG mit aufgeführt.

Wir haben die Bank angeschreiben und um soforte Freigabe gebeten. Allerdings hat die Mdtin bisher immer noch kein Geld bekommen.

Wie geht´s denn jetzt weiter?????? Klage dauert wohl zu lange. Also eine einstweilige Verfügung beantragen???? Wie wird denn der Anspruch begründet????????

Hoffentlich kann mir jemand helfen. Die Sache ist sehr dringend, da die Mdtin auf das Geld angewiesen ist.
peterchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 04.04.2006, 16:05

#2

26.04.2006, 12:30

einen schönen brief an die bank schreiben, über risiken und nebenwirkungen des bankseitigen handels aufklären und darauf hoffen, daß die bank an die mandantin auszahlt.

gleichzeitig darauf einrichten, daß das konto gekündigt wird, da eine eingehende pfändung eine wesentliche verschlechterung der wirtschaftlichen verhältnisse darstellt und die bank damit einen grund hat, die geschäftsverbindung zu kündigen.

weiterhin sollte man sich darauf einrichten, das das streitgegenständlichec geld ggfs. bei gericht zgunsten eurer mandantin sowie des pfändenden hinterlegt wird (hoffentlich unter verzicht auf die rücknahme) > dann viel spass bei der loseisung des geldes.
Antworten