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Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 09:46
von Soenny
Guten Morgen zusammen ;)

Ich bräuchte mal einen Rat, was ich jetzt machen soll :oops:

Uns wurde ein VB zugestellt. Der Name des SC entspricht nicht dem Namen des Mandanten, nur ähnlich. Warum der VB uns zugestellt wurde, weiß ich nicht, ich gehe aber davon aus, daß die Zustellung beim Mandanten nicht möglich war. Wir haben die Akte schon letztes Jahr weggelegt.

Was mache ich denn jetzt damit? Mein erster Gedanke war, den VB zurück ans Mahngericht zu schicken mit dem Vermerk, daß ein Herr XX hier nicht bekannt ist.

Danke für eure Meinungen :thx

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 09:53
von AliceImWunderland
Euch wurde kein MB vorher zugestellt, sondern direkt der VB? :kopfkratz Was ist denn da schief gelaufen??? :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz
Ihr seid als Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners im VB eingetragen, richtig? Damit der VB nicht rechtskräftig wird, müsste man jetzt eigentlich einen Einspruch einlegen, egal, ob es den Mandanten gibt oder nicht. Denn wenn dieser erstmal rechtskräftig ist und der Antragsteller die Änderung des Namens des Antragsgegners beantragt (wegen Schreibfehler oder ähnlich) und diese auch so durchgeht, dann habt der Antragsgegner ein Problem...... Keine Ahnung, ob daraus nicht ein Haftpflichtfall werden kann....

Andererseits seid Ihr bisher von niemanden beauftragt, einen Einspruch einzulegen.... :kopfkratz
Schwierig.... so Recht weiß ich auf anhieb auch nicht, was man da tun sollte. Der erste Gedanke ist: Einspruch einlegen und das Gericht darauf hinweisen, dass man nicht zustellungsbevollmächtigt für den VB war.

Vielleicht hat noch jemand eine bessere Idee...

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 09:55
von Manuel
Wenn es ein Mandant ist, der durch eine Vielzahl von Akten der Kanzlei schon über einen längeren Zeitraum bekannt ist, dann würde ich ihn auf den Sachverhalt ansprechen und mich mit ihm abstimmen. Aber selbst wenn nicht, würde ich mit dem (früheren) Mandanten Kontakt aufnehmen, ihn über den Sachverhalt informieren und mich mit ihm abstimmen. Im besten Fall wartet ein neues Mandat. Auch wenn es etwas böse klingt, falscher Name ist doch "gut" ( :pfeif ) dann geht die ZV aus dem Titel ggf. ins Leere.

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 09:56
von Crydea
Wie lang ist den der Kommunikationsweg mit dem Mandanten? Reagiert dieser auf Anrufe / E-Mails? Postalisch würde sich das wohl zu lange hinziehen. Ansonsten Mandant anrufen, Kopie VB per Mail schicken. Klären, ob ihr beauftragt seid.

Wobei mich auch interessieren würde was mit dem MB geschehen ist. Und lässt sich der "falsche Name" eindeutig eurem Mandanten zuordnen?

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 10:03
von Soenny
Der MB ist dem "Mandanten" selber zugestellt worden im letzten Jahr. Wir sind NICHT als Bevollmächtigte eingetragen. Als Anschrift steht da: Herrn XX XX (Name wie gesagt schon falsch, Vor- und Nachname verwechselt) und dann c/o und die Kanzlei.

Daß die ZV ggf. ins Leere geht ist mir allerdings zu wenig. Ggf. heißt, es kann sein, daß hier irgendwann ein GV vor der Türe steht und nach dem Mandanten fragt. Alleine das ist schon zu viel.

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 10:08
von Crydea
Und im ganzen Mahnverfahren habt ihr den Mandanten nicht vertreten? Finde die Wahl der Gegenseite, c/o an eure Kanzlei zustellen zu lassen ja schon sehr gewagt. :augenreib

Wir würden das ganze denke ich ans Gericht zurückschicken mit der Maßgabe, dass keine Beauftragung vorliegt und der Mandant auch nicht in der Kanzlei wohnt und die Kanzlei daher keine zustellfähige Anschrift darstellt.

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 10:25
von Adora Belle
Im Mahnverfahren gibt es doch gar keine Möglichkeit, für den Schuldner schon Bevollmächtigte zu benennen. Die Zustellung erfolgt immer an den Schuldner selbst. Von daher ist das ein plumper Versuch des Gläubigers, die unmögliche Zustellung möglich zu machen. Oder Unwissenheit.

VB muss zurück ans Mahngericht mit dem Hinweis, dass kein Mandat besteht und eine Zustellung bei Euch nicht erfolgen kann.

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 10:53
von AliceImWunderland
Adora Belle hat geschrieben:Im Mahnverfahren gibt es doch gar keine Möglichkeit, für den Schuldner schon Bevollmächtigte zu benennen. Die Zustellung erfolgt immer an den Schuldner selbst. Von daher ist das ein plumper Versuch des Gläubigers, die unmögliche Zustellung möglich zu machen. Oder Unwissenheit.

VB muss zurück ans Mahngericht mit dem Hinweis, dass kein Mandat besteht und eine Zustellung bei Euch nicht erfolgen kann.
Jetzt, wo du es sagst.... Stimmt! Früher mit den alten Formularen konnte man im Mahnverfahren schon PB eintragen. Mit den "neuen Formularen" (ich weiß, die gibt es auch schon ewig) geht das nicht mehr.
Dann würde ich das ganze ebenfalls an das Mahngericht zurückschicken, mit dem entsprechenden Hinweis.

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 10:59
von Soenny
Danke Adora :knutsch :thx

Re: Zustellung VB mit falschem Namen usw.

Verfasst: 21.02.2018, 10:59
von SiBa
Moin, da schließe ich mich Adora mal an.
Wegen ZV-Maßnahmen braucht ihr keine Angst haben, dafür muss VB zugestellt sein. Und das ist er nicht, wenn ihr nicht zustellungsbevollmächtigt seid. Fristen dürften auch noch nicht laufen. Aber das würde ich mir zu eurer Sicherheit vom Gericht bestätigen lassen.