Seite 1 von 1
Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 14:36
von Zippus
Huhu Ihr Lieben,
ich muss einen Mahnbescheid beantragen. Es geht um eine Mietsache.
Mdt und Mietobjekt sitzen im Bundesland Rheinland-Pflaz, Schuldner sitzt im Bundesland Bayern.
Mahnbescheid beantrage ich dann beim Mahngericht Mayen, da es sich ja hier um eine Mietsache handelt und es darauf ankommt, wo das Mietobjekt ist oder?
Liebe Grüße
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 14:39
von Muschel
Gerichtsstand ist immer da, wo die Räumlichkeiten sind.
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 14:43
von Sonnenkind
§ 29 a ZPO
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 16:31
von Zippus
Dann stimmt Mayen ja
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 16:55
von Anahid
Öhm........darf ich mal meinen Senf dazu geben? Der Gerichtsstand des Mahngerichts hat weder mit § 29 a ZPO, noch damit was zu tun, wo sich irgendwelche Räumlichkeiten befinden. Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht wo der Gläubiger (Antragsteller) seinen Wohnsitz hat. Ändert jetzt nichts daran, da der ja auch in Rheinland-Pfalz wohnt, nur die Antworten von Muschel und Sonnenkind beziehen sich alle auf den Gerichtsstand für das streitige Verfahren.
![Klugscheiß-Smilie :klugscheiss](./images/smilies/klugsch.gif)
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 17:03
von Sonnenblume1804
Anahid hat geschrieben:Öhm........darf ich mal meinen Senf dazu geben? Der Gerichtsstand des Mahngerichts hat weder mit § 29 a ZPO, noch damit was zu tun, wo sich irgendwelche Räumlichkeiten befinden. Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht wo der Gläubiger (Antragsteller) seinen Wohnsitz hat. Ändert jetzt nichts daran, da der ja auch in Rheinland-Pfalz wohnt, nur die Antworten von Muschel und Sonnenkind beziehen sich alle auf den Gerichtsstand für das streitige Verfahren.
![Klugscheiß-Smilie :klugscheiss](./images/smilies/klugsch.gif)
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
und dann ergänze ich auch noch was. Das gilt natürlich nur bei Mietverhältnissen über Wohnraum NICHT bei Gewerberaummietverhältnissen. Da aus Deinem Sachverhalt (Zippus) jetzt nicht genau hervorgeht, ob Wohnraum oder Gewerberaum.
LG:-)
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 19:25
von Zippus
Normale Mietwohnung kein Gewerbe
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 18.01.2018, 19:53
von Sonnenblume1804
Zippus hat geschrieben:Normale Mietwohnung kein Gewerbe
Ok, dann musst den MB ganz normal machen, wie sonst auch, und beim Streitgericht dann eben aufpassen, dass Du das richtige angibst (Bezirk wo sich die Mietsache befindet) und natürlich AG, egal welchen Streitwert Du hast.
LG
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Re: Frage zur Zuständigkeit
Verfasst: 22.01.2018, 10:07
von Zippus
Ok. Vielen Dank für die Info