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Streitverkündung Mahnverfahren

Verfasst: 21.12.2017, 13:19
von MarenW
Hallöchen an alle,

ich finde die Angelegeheit ein bisschen kompliziert.. kurz zum Sachverhalt.

Drei Personen wurde ein Mahnbescheid zugestellt, nun wurde unserer Mandantschaft, die keinen Mahnbscheid erhalten hat, mit einem Schriftsatz an das Mahngericht der Streit im Mahnverfahren verkündet und die Streitverkündung auch kurz begründet.

Gibt es hier jetzt irgendwelche Fristen zu beachten? oder muss ich warten, bis die Anspruchsbegründung kommt und die GK eingezahlt wurden. Ich hatte das leider noch nie.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

:thx

Re: Streitverkündung Mahnverfahren

Verfasst: 21.12.2017, 13:30
von Anahid
Ja, Dein Mandant muss, auch wenn ihm nur eine Streitverkündung und kein Mahnbescheid zugestellt wurde, Widerspruch einlegen und ankündigen, dass er im streitigen Verfahren dem Rechtsstreit auf seiten der Beklagten (oder nur eines Beklagten) beitritt. Ich hatte so einen Fall auch noch nicht, Hab aber diese Diskussion im Rechtspflegerforum gefunden. Die letzten beiden Beiträge dürften die interessanten sein.

Re: Streitverkündung Mahnverfahren

Verfasst: 21.12.2017, 14:40
von MarenW
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Du hast mir sehr geholfen :)