vorl. Insolvenzverwalter --- Forderungsanmeldung

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wifey
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#1

25.04.2006, 09:36

Hallo !!!

Stehe grad auf'm Schlauch und am Bahnhof.

vorl. Insolvenzverfahren am 13.01.06 eröffnet. Rechnungen sollten an den vorl. Verwalter geschickt werden (und wurden von ihm auch größtenteils beglichen) Eine Rechnung davon hat er noch nicht bezahlt. Es geht nur um 324 Euro. Diese Rechnung wurde ihm aber auch als "Auftraggeber" zugesandt (weil der Schuldner das so wollte).

Muss ich die 324 € jetzt anmelden oder muß der Insolvenzverwalter die jetzt komplett zahlen ????

HILFE !!! (heute ist aber auch absolut nicht mein Tag) :heul
Viele Grüße

ich
Lucie
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#2

25.04.2006, 11:57

Wenn der Adressat der Rechnung der Insolvenzverwalter ist, dann muss er die auch zahlen. In dem Fall wird er es aber bestimmt nicht tun.

Habt ihr mal nachgehakt, warum der Insolvenzverwalter die nicht zahlt? Denke mal, dass er das deshalb nicht tut, weil der Inhalt/Vorgang ihn nicht persönlich betrifft, sondern den insolventen Auftraggeber.

Wenn ihr also die Rechnung jetzt umschreiben tätet auf den "Auftraggeber"?

Ich würde aber erst mal beim InsoVerw. nachforschen.
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wifey
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#3

25.04.2006, 13:15

Nö, habe mir abgewöhnt, mit Insolvenzverwaltern zu telefonieren. Die Standardantwort "wir beantworten Fragen nur schriftlich" ist mir echt zu blöd.

Was mich an der ganzen Sache irritiert ist einfach nur, dass der Verwalter ca. 5.000 Euro gezahlt hat, die 324 aber wohl übersehen hat.

Ich glaube, ich pack das jetzt erst mal alles in die Forderungsanmeldung und warte mal auf die Reaktion des Verwalters (mehr als bestreiten geht ja auch nicht ;-))
Viele Grüße

ich
Lucie
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#4

25.04.2006, 14:05

"Von Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen." - Egal, ob mündlich oder schriftlich. Jaja, weiß ich. Aber ich kann echt ziemlich penetrant werden. :wink:

Am Ende bekommt man dann sowieso nix raus. Oder, wie hier in einer Sache, jedes Jahr 5.20 EUR. *gg*
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wifey
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#5

25.04.2006, 14:44

doch soooo viel?!? :applaus
so reiche Schuldner haben wir selten ;-)

Ich kann zwar auch richtig schön nerven, habe hier aber momentan nicht die Zeit (und Lust) mich mit jedem Insolvenzverwalter anzulegen. :fecht
Viele Grüße

ich
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happykitcat
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#6

25.04.2006, 20:10

Hi Tanja,

habt ihr vom Verwalter eine "Kostendeckung" bekommen? Wenn ja, dann muss er die auch aus der Masse bezahlen.

Ansonsten müsstet ihr die Rechnung mit zur Tabelle anmelden, denn es sind ja Schulden des InsO-Schuldners.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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wifey
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#7

25.04.2006, 21:57

Hallo Katja,

das ist ja das Problem :? - kaum bin ich 5 Wochen nicht da, interessiert sich kein Sch.... für Zwangsvollstreckung oder Insolvenzsachen.
Was ich herausbekommen habe ist, dass es ein Schreiben vom Schuldner gibt, dass Insolvenzantrag gestellt wurde und ab sofort die Rechnungen an den Insolvenzverwalter adressiert sein müssen. (Also nix mit vorläufig ...)

Unsere Buchhaltung ja nicht blöd ("wir kennen das ja schon von anderen Verfahren") und adressiert jetzt wirklich jeden :mist an den Insolvenzverwalter (Insgesamt knapp 8.000 Euronen).

Dann am 28.03.06 die Nachricht des Tages: "Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet zum Verwalter ist bestellt worden .." (und - wie gewohnt - es ist sogar der vorläufige Verwalter). Was macht unsere Buchhaltung???? NIX - warum auch?! Läuft ja alles prima. Die Rechnungen können geschrieben werden und werden ja sogar (i. H. v. ca. 5.000,00 Euro) vom vorläufigen Verwalter bezahlt! :hurra

Nun ja, wenigstens 1 Kollege aus der Buchhaltung kann lesen und bemerkt sogar das Schreiben des Verwalters mit der Frist zur Anmeldung. :arrow: und endlich darf ich mich dann auch da mal durchwühlen.

Tja und mein bisheriges Ergebnis: mir fehlen sämtliche Erklärungen eines (vorl.) Insolvenzverwalters ob und wie und warum ...
- es § 103 InsO gibt
- er Rechnungen bezahlt, die er eigentlich (meiner Meinung nach) nicht hätte bezahlen brauchen
- er die "letzte" Rechnung über 324 Euro nicht bezahlt
- ....

Wir haben einfach nur den Beschluß über die Eröffnung des Verfahrens und die Frist zur Forderungsanmeldung bekommen.

Und was sagen unsere Juristen zu dieser ganzen Sache? Na? 3x dürft Ihr raten ....
Na ganz einfach: "Das ist doch ein Insolvenzverfahren, was haben WIR denn DAMIT zu tun? Das ist doch Deine Angelegenheit!!!"
Auf meine Frage, warum die die letzten 5 Wochen nix dazu gesagt/getan haben bzw. es wohl gar nicht mitbekommen haben hieß es nur "wir haben was besseres zu tun"
Es ist doch echt :uebel <-- :sorry
Viele Grüße

ich
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