Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Himbeere89
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#1
17.07.2017, 09:55
Hallo
Folgendes: Der Gegner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben (gegen den gesamten Anspruch, der aber nach einer Teilzahlung (also um genau zu sein, nur die Hauptforderung und Rechtsverfolgungkosten/Zinsen nicht) teilweise noch besteht). Die Sache wurde ans AG abgegeben, nun ist 2 Wochen Frist zur Begründung.
Zwischenzeitlich erhielten wir ein Schreiben eines Anwalts, den der Gegner sich genommen hat und darin bot er an, dass der Schuldner die Restforderung begleicht und wir die Klage zurücknehmen. Meine Frage nun: Ursprünglich schuldete er ja noch die Anwaltskosten und die Zinsen. Da das Verfahren aber ja nun weiter gegangen ist durch seinen weiteren Verzug, sind ja eigentlich noch mehr Kosten entstanden. Könnte man also erwidern, dass wir die Klage zurücknehmen, wenn der Schuldner auch diese Kosten trägt? Also die Zinsen bis heute etc. Das ganze ist in der Summe ja mehr, weil etwas Zeit verstrichen ist... Zudem haben wir ja auch Gerichtsgebühren für den MB gezahlt, die er nun ja auch tragen müsste...
Danke
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#2
17.07.2017, 10:03
Himbeere89 hat geschrieben:Hallo
Folgendes: Der Gegner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben (gegen den gesamten Anspruch, der aber nach einer Teilzahlung (also um genau zu sein, nur die Hauptforderung und Rechtsverfolgungkosten/Zinsen nicht) teilweise noch besteht). Die Sache wurde ans AG abgegeben, nun ist 2 Wochen Frist zur Begründung.
Zwischenzeitlich erhielten wir ein Schreiben eines Anwalts, den der Gegner sich genommen hat und darin bot er an, dass der Schuldner die Restforderung begleicht und wir die Klage zurücknehmen. Meine Frage nun: Ursprünglich schuldete er ja noch die Anwaltskosten und die Zinsen. Da das Verfahren aber ja nun weiter gegangen ist durch seinen weiteren Verzug, sind ja eigentlich noch mehr Kosten entstanden. Könnte man also erwidern, dass wir die Klage zurücknehmen, wenn der Schuldner auch diese Kosten trägt? Also die Zinsen bis heute etc. Das ganze ist in der Summe ja mehr, weil etwas Zeit verstrichen ist... Zudem haben wir ja auch Gerichtsgebühren für den MB gezahlt, die er nun ja auch tragen müsste...
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Ich würde - wenn alles bezahlt wurde - die Klage für erledigt erklären.
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Himbeere89
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#3
17.07.2017, 10:10
samsara hat geschrieben:Himbeere89 hat geschrieben:Hallo
Folgendes: Der Gegner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben (gegen den gesamten Anspruch, der aber nach einer Teilzahlung (also um genau zu sein, nur die Hauptforderung und Rechtsverfolgungkosten/Zinsen nicht) teilweise noch besteht). Die Sache wurde ans AG abgegeben, nun ist 2 Wochen Frist zur Begründung.
Zwischenzeitlich erhielten wir ein Schreiben eines Anwalts, den der Gegner sich genommen hat und darin bot er an, dass der Schuldner die Restforderung begleicht und wir die Klage zurücknehmen. Meine Frage nun: Ursprünglich schuldete er ja noch die Anwaltskosten und die Zinsen. Da das Verfahren aber ja nun weiter gegangen ist durch seinen weiteren Verzug, sind ja eigentlich noch mehr Kosten entstanden. Könnte man also erwidern, dass wir die Klage zurücknehmen, wenn der Schuldner auch diese Kosten trägt? Also die Zinsen bis heute etc. Das ganze ist in der Summe ja mehr, weil etwas Zeit verstrichen ist... Zudem haben wir ja auch Gerichtsgebühren für den MB gezahlt, die er nun ja auch tragen müsste...
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Danke. Wir können ihm aber schon auch die Gerichtsgebühr und die Kosten, die für den Mahnbescheid (die Anwaltskosten dafür) entstanden sind, auferlegen oder?
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#4
17.07.2017, 10:36
Meinst Du mit auferlegen mitteilen? Ja, das würde gehen. Dann kannst Du den Rechtsstreit für komplett erledigt erklären.
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Himbeere89
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#5
17.07.2017, 10:39
samsara hat geschrieben:Meinst Du mit auferlegen mitteilen? Ja, das würde gehen. Dann kannst Du den Rechtsstreit für komplett erledigt erklären.
Also ich würde dem gegnerischen Anwalt nun mitteilen, dass wir bereit sind, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären, wenn der Schuldner alles zahlt, was angefallen ist.
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#6
17.07.2017, 10:49
Himbeere89 hat geschrieben:samsara hat geschrieben:Meinst Du mit auferlegen mitteilen? Ja, das würde gehen. Dann kannst Du den Rechtsstreit für komplett erledigt erklären.
Also ich würde dem gegnerischen Anwalt nun mitteilen, dass wir bereit sind, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären, wenn der Schuldner alles zahlt, was angefallen ist.
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Ich würde das mit dem "bereit sein" weglassen; wenn alles bezahlt wurde, musst Du ja für erledigt erklären.
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