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"Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigieren?

Verfasst: 10.07.2017, 09:25
von Janne
Ich weiß nicht wie mir das passiert ist...ich sollte einen ganz normalen MB stellen weil ein Mandant (Firma) unser Honorar trotz diverser Mahnungen nicht beglichen hat. MB erging, VB auch...nun wollte ich vollstrecken und hier fällt mir auf, dass ich irgendwie 9 % über dem Basiszinssatz auf das Honorar genommen habe...wieso auch immer!!

Muss ich jetzt wieder einen neuen MB/VB erwirken oder kann ich das Malheur irgendwie anders berichtigen? Es müssten ja eigentlich 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz sein... :patsch

Re: "Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigiere

Verfasst: 10.07.2017, 09:45
von MG
Moin.Vlt bin ich gerade doof, aber wenn der Gegner ne Firma ist und der RA Antragssteller in seiner Funktion als Freiberufler, dann ist doch kein Verbraucher beteiligt?! Dann sind doch 9% richtig?!

Re: "Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigiere

Verfasst: 10.07.2017, 09:55
von Janne
Ja!? Ich bin gerade verwirrt...weil ich mir einen vorherigen VB in dieser Sache angeschaut habe und dort wurden nur 5 % ü.d. Basiszins geltend gemacht... Wäre natürlich gut wenn es so wäre mit den 9 %, dann hätte ja nicht ich den Fehler gemacht.

Re: "Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigiere

Verfasst: 10.07.2017, 11:52
von Janne
ist sich evtl. noch jemand sicher, dass das mit den 9 %-Punkten in Ordnung ist?

Re: "Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigiere

Verfasst: 10.07.2017, 13:35
von AliceImWunderland
Ist der VB rechtskräftig? Wenn ja, dann dürfte deine Frage nicht mehr wichtig sein. Der Ex-Mandant kann eh nichts mehr dagegen machen. Denn der im Gesetz angegebene Zinssatz ist nur ein "Mindestzinssatz". MIt einer entsprechenden Begründung kann man auch einen höheren Zinssatz geltend machen. Die Begründung entfällt im Mahnverfahren. Wenn der Antragsgegner den höheren Zinssatz akzeptiert und der VB rechtskräftig ist, dann gilt der höhere Zinssatz.

Re: "Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigiere

Verfasst: 10.07.2017, 16:42
von Janne
Der VB ist rechtskräftig...ich wollte allerdings nun die Pfändung einleiten und dann muss ich das Forderungskonto ja auch weiterhin mit 9 % berechnen...dachte vllt. wird der PfÜB dann moniert, dann wären zumindest die 20,- GK für den PfÜB wech.

Also ihr meint einfach nen PfÜB beantragen und da es im VB so drinsteht und dieser rechtskräftig ist geht das schon klar? :)

Re: "Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigiere

Verfasst: 10.07.2017, 16:45
von Sputnik85
Was im Titel steht, steht im Titel, wenn dein Gegner nichts dagegen tut, hat er pech. Pfüb raus und gut :)

Re: "Fehler" bei MB...kann ich den noch irgendwie korrigiere

Verfasst: 11.07.2017, 08:25
von Janne
Das ist mal ne klare Ansage...alles klar dann mach ich das so. :thx