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Forderung verjährt?

Verfasst: 30.06.2017, 11:18
von Jule69
ich habe hier ne total doofe Sache, da ist wirklich der Wurm drin und irgendwie läuft alles schief. ich bräuchte mal Eure Meinung, ob die Angelegenheit verjährt ist...

also...

09.10.2013 Rechnung
18.10.2016 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
27.10.2016 Mitteilung das MB nicht zugestellt werden kann
02.12.2016 EMA in Auftrag gegeben
26.02.2017 erst Ergebnis der EMA erhalten
17.03.2017 MB zugestellt
22.04.2017 VB zugestellt
02.05.2017 Einspruch gegen VU (Beklagte gibt an seit Jahren nicht mehr unter der neu ermittelten Anschrift zu wohnen und außerdem sei die Forderung verjährt).

ich befürchte sie hat Recht oder? Hemmung tritt ja nur ein, wenn die Zustellung denmächst erfolgt...oder? Hatte jemand schon mal einen solchen Fall?

Re: Forderung verjährt?

Verfasst: 30.06.2017, 11:50
von Jus2017
Hallo Jule69
Lösung steht in § 167 ZPO -> Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.
Das Merkmal "demnächst" ist doch erfüllt, siehe Rspr. u.a.: Die Länge des Zeitraums kann im Einzelfall verschieden sein und in Einzelfällen sogar mehrere Monate umfassen. (vgl. BGH NJW 2006, 3206) Andiskutiert wird eine absolute Obergrenze von zehn Monaten. (vgl. BGH NJW 2004, 1138, 1141)

Re: Forderung verjährt?

Verfasst: 30.06.2017, 12:15
von Jule69
Puhhh ok danke das rettet mir mein Wochenende...ich werde mal die Schuldnerin anschreiben..mal schauen..DANKE

Re: Forderung verjährt?

Verfasst: 30.06.2017, 13:20
von mücki
Entschuldige, wenn ich dir jetzt vielleicht dein WE vermiese aber für ganz so eindeutig wie Jus2017 finde ich die Sache nicht und das vor folgendem Hintergrund: Ihr habt die Mitteilung, dass der MB nicht zugestellt werden konnte am 27.10.2016 (oder zumindest kurz danach) erhalten. Die EMA habt Ihr aber erst einen Monat später in Auftrag gegeben. Es könnte also entscheidend darauf ankommen, warum die EMA nicht viel früher gemacht wurde (z.B. Mdt. wegen Urlaub nicht erreichbar für Rücksprache wegen Kosten) und ob daher noch von "demnächst" ausgegangen werden kann.

Dass Ihr das Ergebnis erst so spät erhalten habt sollte unschädlich sein, da dieser Umstand nicht in euren "Bereich" fällt.

Re: Forderung verjährt?

Verfasst: 30.06.2017, 13:59
von Jule69
nun ich konnte das erst so spät machen weil ich drei Wochen zur Kur war und Einzelkämpfer bin :-( Hab schon überlegt es meiner Haftpflicht zu melden

Re: Forderung verjährt?

Verfasst: 30.06.2017, 14:32
von Anahid
Jule69 hat geschrieben:nun ich konnte das erst so spät machen weil ich drei Wochen zur Kur war und Einzelkämpfer bin :-( Hab schon überlegt es meiner Haftpflicht zu melden
Würde ich wohl in Erwägung ziehen. Denn eine Kur ist ja nichts, was ganz plötzlich auftritt. Dem entsprechend denke ich, dass für Dich dasselbe gilt wie für Rechtsanwälte: Bei einer Abwesenheit von mehr als einer Woche ist eine Vertretung zu stellen.