Verspäteter Einspruch, lediglich Klagerücknahme erklärt
Verfasst: 21.06.2017, 09:11
Liebe Foris, Servus
Mir steigt die Hitze zu Kopf. Kann irgendwie nicht denken. Daher Frage: Wir haben MV eingeleitet, VB beantragt, Gegner hat verspätet WI gg. den MB eingelegt, wurde als Einspruch gewertet, ging ins streitige Verfahren. Die KB haben wir zwar erstellt, aber nicht versandt - vielmehr haben wir die Klage zurückgenommen. Ich bekomme doch jetzt für das str. Verfahren nur eine 0,8 VG richtig? Die MB-Gebühr ist anzurechnen. Soweit klar. Nur wenn ich die 1,0 MB auf die 0,8 VG anrechne hab ich minus. Ist das korrekt oder muss ich max. in Höhe der 0,8 vG anrechnen? Ich checks gerade nicht. Hülfe
Mir steigt die Hitze zu Kopf. Kann irgendwie nicht denken. Daher Frage: Wir haben MV eingeleitet, VB beantragt, Gegner hat verspätet WI gg. den MB eingelegt, wurde als Einspruch gewertet, ging ins streitige Verfahren. Die KB haben wir zwar erstellt, aber nicht versandt - vielmehr haben wir die Klage zurückgenommen. Ich bekomme doch jetzt für das str. Verfahren nur eine 0,8 VG richtig? Die MB-Gebühr ist anzurechnen. Soweit klar. Nur wenn ich die 1,0 MB auf die 0,8 VG anrechne hab ich minus. Ist das korrekt oder muss ich max. in Höhe der 0,8 vG anrechnen? Ich checks gerade nicht. Hülfe