Teilabgabe; Antrag vom Antragsgegner wegen Rest?
Verfasst: 06.06.2017, 07:41
Guten Morgen!
Ich habe hier die Situation, dass ich einen Antragsgegner im Mahnverfahren vertrete. Wir haben Widerspruch eingelegt. Nun hat die Gegenseite Abgabeantrag gestellt und die Sache befindet sich vor dem Amtsgericht.
Jedoch hat die klagende Partei nur einen Teil des Anspruchs am AG anhängig gemacht. Es ist bereits Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.
Ich überlege nun, ob ich auch den restlichen Teil des im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs anhängig machen soll (es handelt sich um zusätzliche Inkassokosten: Ich gehe davon aus, dass wir diesen Teil auf jeden Fall gewinnen und verspreche mir von dem Vorgehen eine verbesserte Quote bei einem Teilunterliegen).
Ich möchte über die Sache aber keinen getrennten Prozess führen, sondern würde es nur angehen wollen, wenn die Sache dann mit dem Restanspruch zusammen verhandelt würde. Muss ich das vor der mündlichen Verhandlung machen? Wie? Beantrage ich die (Rest-)Abgabe am Mahngericht oder (vermutlich sinnvoller, weil die Akten dort sind) beim zuständigen Amtsgericht?
Schönen Dank schon mal fürs lesen
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Ich habe hier die Situation, dass ich einen Antragsgegner im Mahnverfahren vertrete. Wir haben Widerspruch eingelegt. Nun hat die Gegenseite Abgabeantrag gestellt und die Sache befindet sich vor dem Amtsgericht.
Jedoch hat die klagende Partei nur einen Teil des Anspruchs am AG anhängig gemacht. Es ist bereits Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.
Ich überlege nun, ob ich auch den restlichen Teil des im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs anhängig machen soll (es handelt sich um zusätzliche Inkassokosten: Ich gehe davon aus, dass wir diesen Teil auf jeden Fall gewinnen und verspreche mir von dem Vorgehen eine verbesserte Quote bei einem Teilunterliegen).
Ich möchte über die Sache aber keinen getrennten Prozess führen, sondern würde es nur angehen wollen, wenn die Sache dann mit dem Restanspruch zusammen verhandelt würde. Muss ich das vor der mündlichen Verhandlung machen? Wie? Beantrage ich die (Rest-)Abgabe am Mahngericht oder (vermutlich sinnvoller, weil die Akten dort sind) beim zuständigen Amtsgericht?
Schönen Dank schon mal fürs lesen
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