Mahnbescheid gegen Einzelfirma

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Skyline
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#1

17.05.2017, 09:36

Hallo,

wenn ich für eine Einzelfirma einen Mahnbescheid machen soll, dann kann ich doch nur den Inhaber direkt einsetzen im Mahnbescheid nicht, Einzelfirma, vertreten durch den Inhaber oder? Er ist kein e.K..
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Tigerle
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#2

17.05.2017, 09:44

Ja nur den Inhaber angeben.
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katuscha
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#3

17.05.2017, 10:23

Ich schreiben aber meistens hinter den Nachnamen noch "Inh. v. ....".

Da es sonst bei der ZV manchmal zu Verwirrungen kommt, wenn man an der Geschäftsanschrift pfänden will und er einen Firmennamen verwendet.
samsara
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#4

17.05.2017, 10:36

katuscha hat geschrieben:Ich schreiben aber meistens hinter den Nachnamen noch "Inh. v. ....".

Da es sonst bei der ZV manchmal zu Verwirrungen kommt, wenn man an der Geschäftsanschrift pfänden will und er einen Firmennamen verwendet.
Ich lasse das Inh. v. bewusst weg, weil es deshalb bei der ZV unter Privatanschrift öfter Probleme gibt.
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