Hallo zusammen,
ich bräuchte da mal eure Hilfe. Unserem Mandanten wurde im November 2016 ein Mahnbescheid zugestellt. Die zugrunde liegende Forderung wurde jedoch seitens unseres Mandanten schon längst ausgeglichen. Somit ist der Mahnbescheid unberechtigt und wir haben direkt Widerspruch eingelegt. Sodann kam die Widerspruchsnachricht des Mahngerichts mit der üblichen Mitteilung, dass die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens vorliegen. Seitdem ist nichts mehr passiert.
Nun meine Frage, ich soll prüfen wer denn nun unsere Kosten zu tragen hat. Ich hab gegoogelt wie ne wilde kann aber nichts dazu finden!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Lg
Kostentragungspflicht bei unberechtigtem MB
- Mel Kunterbunt
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Ich bin der Meinung, dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat, wenn die Forderung bereits beglichen war, bevor der MB durch die Gegenseite beantragt wurde.
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- ...wegen der Kekse hier
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Das denke ich auch, weil die Kosten ja nur aufgrund des ungerechtfertigter Weise erlassenen Mahnbescheids entstanden sind.
Aber warum habt ihr als Vertreter des Antragsgegners die Widerspruchsnachricht erhalten?
Aber warum habt ihr als Vertreter des Antragsgegners die Widerspruchsnachricht erhalten?
- Mel Kunterbunt
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Gute Frage... Den Teil hatte ich irgendwie überlesenpitz hat geschrieben: Aber warum habt ihr als Vertreter des Antragsgegners die Widerspruchsnachricht erhalten?
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Sorry, mein Fehler; meinte natürlich die AbgabenachrichtMel Kunterbunt hat geschrieben:pitz hat geschrieben: Aber warum habt ihr als Vertreter des Antragsgegners die Widerspruchsnachricht erhalten?
- Laska
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Ach fein... das Verfahren wurde also an das streitige Gericht abgegeben und die Gegenseite hält nun die Füße still in der Hoffnung, dass nichts weiter passiert.^^
Wie lange ist das schon her?
Im Zweifelsfall könnt ihr als Vertreter des Antragsgegners beantragen, das streitige Verfahren durchzuführen. Wenn die Klageforderung längst bezahlt ist, wird der Kläger die Klage vermutlich zurücknehmen und ihr könnt einen Kostenantrag stellen.
Aber wie gesagt... das muss im Einzelnen geprüft werden.
Wie lange ist das schon her?
Im Zweifelsfall könnt ihr als Vertreter des Antragsgegners beantragen, das streitige Verfahren durchzuführen. Wenn die Klageforderung längst bezahlt ist, wird der Kläger die Klage vermutlich zurücknehmen und ihr könnt einen Kostenantrag stellen.
Aber wie gesagt... das muss im Einzelnen geprüft werden.
Liebe Grüße