Hinterlegung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Binchen24
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#1

30.03.2017, 15:10

Hallo,

wir waren beauftragt, Nebenkosten geltend zu machen. Dieses haben wir zwischenzeitlich erfolgreich durchgesetzt. Der Gegner hat den Betrag bereits bezahlt. Nun folgendes Problem:

Unser Schreiben an die Mandantin kam zurück. Sie ist zwischenzeitlich verzogen. Dann hatten wir eine neue Adresse, da konnte die Post auch nicht zugestellt werden. Unter der von ihr seinerzeit mitgeteilten Telefonnummern ist sie nicht zu erreichen bzw. Nummer sind nicht mehr vergeben. Dann haben wir es nochmals mit einer Einwohnermeldeamtsanfrage probiert. Ergebnis auch negativ.

Nun soll ich einen Hinterlegungsantrag beim Amtsgericht stellen? Geht das und wie läuft das Verfahren dann ab? Hab so etwas noch nie gemacht und so richtig fündig werde ich auch nicht.

Liebe Grüße
Inkasso-Tante
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#2

11.04.2017, 10:01

Die Gläubigerin, also eure Mandantin, ist jetzt verschwunden?
Will sie denn den für sie eingeforderten Betrag nicht haben?

So einen Fall hatte ich noch nie. Gibt es denn ein Problem, wenn ihr den eingezogenen Betrag etwas länger auf eurem Fremdgeldkonto liegen lasst?
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skugga
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#3

11.04.2017, 10:19

Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#4

11.04.2017, 10:22

Im Internet findst du den Antrag auf Annahme von Zahlungsmitteln zur Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts. Den musst du ausfüllen und an das zuständige Amtsgericht schicken.
Selber hab ich das auch noch nicht gemacht, aber bei uns im Haus (u.a. machen wir Insolvenzverwaltung) wird das öfter mal gemacht.
:wink2
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#5

12.04.2017, 09:21

Guten Morgen.

Ja, unsere Mandantin ist auf einmal verschwunden. Alle Briefe kommen zurück und der Nachname ist unbekannt. Sie hat zwischendurch angeblich geheiratet.

Wir haben nun einen Antrag bei der Hinterlegungsstelle gestellt und auch schon die Mitteilung bekommen, dass wir das Geld hinterlegen können.
Damit können wir die Akte dann bei uns abschließen.

Liebe Grüße
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Soenny
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#6

06.04.2021, 10:17

Ich hänge mich mal an dieses alte Thema dran.

Mandant nennt kein Konto (wahrscheinlich gepfändet) und reicht den Verrechnungsscheck nicht ein. Ich habe vor ewigen Zeiten eine Hinterlegung gemacht. Ist das noch so, daß ich mir das Formular runterlade, ausfülle und ans Gericht schicke und dann eine Hinterlegungsnummer bekomme, zu der ich einzahlen kann? oder hat sich da was geändert?
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#7

06.04.2021, 12:48

So lief das bei meiner letzten Hinterlegung auch. Nicht vergessen, den Verrechnungsscheck zu sperren;-) Sollten dadurch Kosten bei der Bank entstehen, würde ich die von dem Hinterlegungsbetrag in Abzug bringen.
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#8

06.04.2021, 12:50

Ok, Danke, dann lag ich ja richtig ;)
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#9

07.04.2021, 09:46

Feldhamster hat geschrieben:
06.04.2021, 12:48
So lief das bei meiner letzten Hinterlegung auch. Nicht vergessen, den Verrechnungsscheck zu sperren;-) Sollten dadurch Kosten bei der Bank entstehen, würde ich die von dem Hinterlegungsbetrag in Abzug bringen.
Die Schecksperre wirkt aber nur ein halbes Jahr. Absolute Sicherheit, dass der VS nicht eingelöst wird hat man also nie. Aus diesem Grund verschicken wir auch keine Schecks mehr. Entweder es wird eine BV mitgeteilt oder ein RAK eröffnet.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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