Ich brauche einmal eure Hilfe wegen Teil-Widerspruch im Mahn

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Bärchen

#1

21.04.2006, 12:07

Ich habe hier ein Problem!
Der Sch hat gegen den MB Teil-Widerspruch eingelegt. Das streitige Verfahren wird ja dann doch wohl nur über den widersprochenen Anspruch durchgeführt, oder?
Was ist mit dem Anspruch, dem nicht widersprochen wurden? Da müssen wir doch dann ganz normal den VB beantragen, oder?

Gruß Nina

- Blackout-
Andreas

#2

21.04.2006, 12:11

Über den unwidersprochenen Teil könnt Ihr in der Tat einen VB beantragen.
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Tine
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#3

21.04.2006, 12:16

Nun ist Andreas doch wieder schneller als ich. Schade :)

Über den nicht widersprochenen Teil einen Teil-Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht (Mahngericht) beantragen.
LG Tine
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