Ich habe hier ein Problem!
Der Sch hat gegen den MB Teil-Widerspruch eingelegt. Das streitige Verfahren wird ja dann doch wohl nur über den widersprochenen Anspruch durchgeführt, oder?
Was ist mit dem Anspruch, dem nicht widersprochen wurden? Da müssen wir doch dann ganz normal den VB beantragen, oder?
Gruß Nina
- Blackout-
Ich brauche einmal eure Hilfe wegen Teil-Widerspruch im Mahn
- Tine
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Nun ist Andreas doch wieder schneller als ich. Schade
Über den nicht widersprochenen Teil einen Teil-Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht (Mahngericht) beantragen.
Über den nicht widersprochenen Teil einen Teil-Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht (Mahngericht) beantragen.
LG Tine