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Bezeichnung Antragsgegner im Mahnbescheid

Verfasst: 23.03.2017, 15:11
von GVZ-Schickerin
Hallo zusammen,

ich brauche mal Hilfe wegen eines Mahnbescheides. Ich habe hier nichts gefunden, was mir bei meinem Problem weiter hilft.

Es ist wie folgt:

Wir haben eine Rechnung, die über die Firma xyz-zb GmbH & Co. KG aufgemacht ist, welche mehrfach gemahnt und nicht bezahlt wurde. Weitere Unterlagen, auch keine HRA-Nummer, liegen uns vor. Nun soll ich einen Mahnbescheid machen. Auf der Suche nach der Firma im Handelsregister finde ich nur eine xyz-zb LTD & Co. KG, allerdings mit übereinstimmender Adresse. Es gibt eigentlich keinen Zweifel, dass es diese Firma ist.

Nun meine Frage:

An sich kann ich den Mahnbescheid ja nicht über die xyz-zb LTD & Co. KG aufmachen, da die Rechnung ja über diese andere Firma lautet, die es augenscheinlich so gar nicht gibt. Da muss damals jemand gepennt haben. Bei einem Widerspruch kann uns das dann ja um die Ohren fliegen, weil der Antragsgegner behaupten könnte, dass er keine Beziehungen zu uns unterhalten hat. Wenn wir dann mit unseren Unterlagen kommen, stimmt dies ja auch, meiner Meinung nach. Ich steh aber trotzdem gerade irgendwie total auf dem Schlauch :kopfkratz.

:thx schon mal

Re: Bezeichnung Antragsgegner im Mahnbescheid

Verfasst: 23.03.2017, 15:35
von Katie
Hast Du beim HR auch bei gelöschten Firmen geschaut oder evtl. ob die LTD früher eine GmbH & Co. KG war, sprich: umfirmiert hat? Ansonsten würde ich vorschlagen, neue Rechnung an die LTD zu schicken, wenn es offensichtliches Versehen war und fest steht, dass ihr diese vertreten habt.

Re: Bezeichnung Antragsgegner im Mahnbescheid

Verfasst: 23.03.2017, 15:58
von GVZ-Schickerin
Katie hat geschrieben:Hast Du beim HR auch bei gelöschten Firmen geschaut oder evtl. ob die LTD früher eine GmbH & Co. KG war, sprich: umfirmiert hat? Ansonsten würde ich vorschlagen, neue Rechnung an die LTD zu schicken, wenn es offensichtliches Versehen war und fest steht, dass ihr diese vertreten habt.
Ja habe ich alles gemacht. Umfirmiert haben die nicht. Die haben ihre LTD gelöscht und denn wieder neu eröffnet auch unter LTD. Was ich auch ein wenig sonderbar finde. Im Internet findet man eine GmbH & Co. KG, aber dazu keine HR-Nummer. Es sieht alles ein wenig mysteriös aus. Die Rechnung ist aus 2015 und es geht da um eine Messerechnung in den Räumen des Eigentümers, also keine Anwaltsrechnung.

Aber ich werde das Thema mal aufnehmen, ob man mit der Bezeichnung der LTD die Rechnung nochmal aussenden kann. Mal sehen, ob die Adresse überhaupt noch stimmt. Da will aber ein netter Mitarbeiter von uns vorbei schauen.

Mal sehen, wie das weiter geht.

Re: Bezeichnung Antragsgegner im Mahnbescheid

Verfasst: 27.03.2017, 14:33
von GVZ-Schickerin
@Katie,

ein Versehen unsererseits war es nicht. Der Schuldner hat die GmbH & Co. KG so angegeben. Wir haben jetzt nochmal die Rechnung auf die Limited rausgeschickt und hoffen dass diese bezahlt. Nun frag ich mich nach wie vor, ob ich denn ggf. einen Mahnbescheid auf die Limited aufmachen kann??

Re: Bezeichnung Antragsgegner im Mahnbescheid

Verfasst: 07.04.2017, 11:10
von Inkasso-Tante
Ich würde das an deiner Stelle nicht selbst entscheiden, sondern den Anwalt fragen, was er dazu meint.
Sollte tatsächlich gegen einen Mahnbescheid gegen die Ltd. & Co. KG Widerspruch eingelegt werden, muss der Anwalt ordentlich begründen können, wieso die Rechnungen ursprünglich auf eine wohl nicht existierende GmbH & Co. KG liefen, der Mahnbescheid nun aber gegen die Ldt. & Co. KG beantragt wurde.
Darum ist es besser, wenn er von Anfang an von diesem Problem weiß und selbst entscheidet, wie es weitergehen soll.