Widerspruch gegen Mahnbescheid vom Arbeitsgericht
Verfasst: 03.03.2017, 10:20
Hallo an Alle,
wir sollen für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid einlegen. So, jetzt bin ich etwas verwirrt - in dem Widerspruchsformular kann man ankreuzen, ob man will, dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wird! Was passiert denn, wenn ich das nicht ankreuze entscheidet dann das Gericht im schriftlichen Verfahren? Oder wie ist das gemeint?
In § 46a ArbGG steht auch nur ...wenn eine der Parteien Termin zur mündlichen Verhandlung beantragt....was ist denn aber wenn nicht?
Hat jemand dieses Problem schon mal gehabt?
Viele Grüße
das Rehlein
wir sollen für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid einlegen. So, jetzt bin ich etwas verwirrt - in dem Widerspruchsformular kann man ankreuzen, ob man will, dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wird! Was passiert denn, wenn ich das nicht ankreuze entscheidet dann das Gericht im schriftlichen Verfahren? Oder wie ist das gemeint?
In § 46a ArbGG steht auch nur ...wenn eine der Parteien Termin zur mündlichen Verhandlung beantragt....was ist denn aber wenn nicht?
Hat jemand dieses Problem schon mal gehabt?
Viele Grüße
das Rehlein