Einpruch gegen MB u. vorl. Einstellung der ZV
Verfasst: 20.02.2017, 10:32
Hallo habe mal eine blöde Frage, hab schon die Suchfunktion benutzt aber leider nichts passendes gefunden.
Unsere Mandantin hat einen Vollstreckungsbescheid (warum sie uns den Mahnbescheid nicht schon übermittelt hat - keine Ahnung) erhalten. Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen. Wir haben uns seinerzeit unter Vorlage einer Vollmacht bei der Gegenseite bestellt. Hätte der MB nicht an uns zugestellt werden müssen ?
Ich soll nun Einspruch einlegen sowie einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung machen. Kann ich hier rügen, dass der MB bzw. VB an uns hätte zugestellt werden müssen ? Und hat jemand vielleicht ein Muster mit beiden Anträgen ?
Vielen Dank vorab http://www.foreno.de/posting.php?mode=post&f=9#
P.S: Muss ich überhaupt Antrag auf vorl. Einstellung der ZV beantragen, obwohl die Gegenseite noch keine ZV eingeleitet hat ?
Der VB ist ja vorläufig vollstreckbar d. h. ich wollte schon einmal vorsichtshalber einen Antrag stellen !
Hat jemand ein Muster ? Ach ja wenn es geht ohne Sicherheitsleistung. Angelegenheit wurde bisher auf Basis von Beratungshilfe bearbeitet.
Unsere Mandantin hat einen Vollstreckungsbescheid (warum sie uns den Mahnbescheid nicht schon übermittelt hat - keine Ahnung) erhalten. Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen. Wir haben uns seinerzeit unter Vorlage einer Vollmacht bei der Gegenseite bestellt. Hätte der MB nicht an uns zugestellt werden müssen ?
Ich soll nun Einspruch einlegen sowie einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung machen. Kann ich hier rügen, dass der MB bzw. VB an uns hätte zugestellt werden müssen ? Und hat jemand vielleicht ein Muster mit beiden Anträgen ?
Vielen Dank vorab http://www.foreno.de/posting.php?mode=post&f=9#
P.S: Muss ich überhaupt Antrag auf vorl. Einstellung der ZV beantragen, obwohl die Gegenseite noch keine ZV eingeleitet hat ?
Der VB ist ja vorläufig vollstreckbar d. h. ich wollte schon einmal vorsichtshalber einen Antrag stellen !
Hat jemand ein Muster ? Ach ja wenn es geht ohne Sicherheitsleistung. Angelegenheit wurde bisher auf Basis von Beratungshilfe bearbeitet.