online Mahnantrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Tinaho
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#1

01.02.2017, 12:54

Hallo,

nachdem ich jetzt etwas länger aus dem Beruf draussen war hätte ich mal kurz paar Fragen wg. einem Mahnbescheid.

Wenn jemand eine Brille gekauft hat und nicht bezahlt, gibt man dann Kaufvertrag als Katalognummer an?
wenn unser Mandant ein Geschäft hat, dürfen wir doch keine MwSt. auf unsere GG berechnen?
Bekommt man beim Mahnbescheid nochmal Zinsen auf die GG?
Auf die Verfahrensgebühr ist anzurechnen? Wie berechne ich nochmals den Betrag?


Vielen Dank für Eure Hilfe
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Anahid
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#2

01.02.2017, 13:14

1) Katalognummer ist Warenlieferung (43 glaub ich)
2) richtig
3) Zinsen auf die GG sind eigentlich nur dann geltend zu machen, wenn der Mandant die GG bereits an Euch gezahlt hat.
4) Anrechnungsvorschrift Vorbemerkung 3 (4) beachten. Die Hälfte der GG, höchstens jedoch eine 0,75 Gebühr ist anzurechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Tinaho
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#3

01.02.2017, 13:18

Vielen lieben Dank.
Dann rechne ich den 0,65 Betrag aus der GG aus und den gebe ich an?
Tinaho
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#4

01.02.2017, 13:19

Bei Zinsen gebe ich jährliche Zinsen an?
Zinsen ab wann? Geholt wurde die Ware am 19.04.
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katuscha
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#5

01.02.2017, 13:50

Warum jährliche Zinsen? 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz ab Mahnung würde ich machen.
Tinaho
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#6

01.02.2017, 13:56

Die Frage ist beim MB Formular:

Laufende Zinsen zu Anspruch Warenlieferung:

Tägliche, monatliche oder jährliche Verzinsung
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#7

01.02.2017, 14:55

Tinaho hat geschrieben:Die Frage ist beim MB Formular:

Laufende Zinsen zu Anspruch Warenlieferung:

Tägliche, monatliche oder jährliche Verzinsung
Jetzt musste ich erstmal nachschauen:

Du trägst oben 5,000 % ein und machst bei "-Punkte über Basiszinssatz" ein Kreuz und unten lässt du jährliche stehen.
Tinaho
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#8

01.02.2017, 14:57

vielen lieben Dank.

Zinsen ab wann? Bezahlt wurde am 19.04.2016
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#9

01.02.2017, 14:59

Tinaho hat geschrieben:vielen lieben Dank.

Zinsen ab wann? Bezahlt wurde am 19.04.2016
Du meinst sicherlich geholt. Wenn schon gezahlt wurde, brauchst Du ja keinen Mahnbescheid.

Das hatte ich ja oben schon geschrieben: Ab Mahnung.
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#10

01.02.2017, 16:19

Wenn die Brille abgeholt, aber nicht bezahlt wurde, wurde ja wohl dem Käufer eine Rechnung geschickt. Wurde die Rechnung gemahnt, dann werden die Zinsen ab Mahnung gerechnet. Wurde nicht gemahnt, dann nimm eine Verzinsung ab Zustellung des Mahnbescheids.
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