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Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

Verfasst: 30.12.2016, 10:54
von Pochi
Hallo,

ich habe eine Mahnschreiben per normalen Brief an eine Privatperson versandt. Nun kam der Brief zurück mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".

Jetzt ist meine Frage, ob die Mahnung trotzdem als zugestellt gilt oder nicht? Kann ich schon den nächsten Schritt zum Mahnverfahren gehen oder muss ich noch einmal versuchen die Mahnung zuzustellen?
Leider finde ich nur etwas im Bezug auf nicht abgeholte Einschreiben.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es ja eigentlich nicht zu den Lasten des Gläubigers gehen kann, wenn der Schuldner mit der Post vereinbart seine Post abzuholen und dies dann eben nicht tut.

Hatte von euch schon jemand so einen Fall? Und evtl. sogar eine passende Entscheidung zur Hand?

Einen guten Rutsch ins neue Jahr und vielen Dank schonmal vorab
LG Steffi

Re: Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

Verfasst: 30.12.2016, 10:59
von pitz
Pochi hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Mahnschreiben per normalen Brief an eine Privatperson versandt. Nun kam der Brief zurück mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".

Jetzt ist meine Frage, ob die Mahnung trotzdem als zugestellt gilt oder nicht? Kann ich schon den nächsten Schritt zum Mahnverfahren gehen oder muss ich noch einmal versuchen die Mahnung zuzustellen?
Leider finde ich nur etwas im Bezug auf nicht abgeholte Einschreiben.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es ja eigentlich nicht zu den Lasten des Gläubigers gehen kann, wenn der Schuldner mit der Post vereinbart seine Post abzuholen und dies dann eben nicht tut.

Hatte von euch schon jemand so einen Fall? Und evtl. sogar eine passende Entscheidung zur Hand?

Einen guten Rutsch ins neue Jahr und vielen Dank schonmal vorab
LG Steffi
Zustellung setzt Eingang in den Herrschaftsbereich des Empfängers voraus. Daher würde ich hier nicht von einer erfolgreichen Zustellung ausgehen.

Re: Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

Verfasst: 02.01.2017, 10:47
von AliceImWunderland
Pochi hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Mahnschreiben per normalen Brief an eine Privatperson versandt. Nun kam der Brief zurück mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".
Hallo Steffi! Ein frohes Neues Jahr! :wink1
Mit einer Zustellung per normalem Brief kannst du eh keinen Zugang nachweisen. Wenn du einen Zugangsnachweis brauchst, hätte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versandt werden müssen.

Was mich wundert ist, dass auf einem normalen Brief der Vermerk "nicht abgeholt" vermerkt wurde. Wo soll der Empfänger den Brief den abholen??? Wird doch in den Briefkasten eingeworfen. :kopfkratz

Re: Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

Verfasst: 02.01.2017, 11:11
von pitz
Möglicherweise hat der Brief nicht in den Briefkasten gepasst oder dieser war verschlossen (oder er hängt im Hausflur und der Zusteller kam nicht rein). In diesem Falle wird der Brief in der nächsten Filiale der Post hinterlegt, ähnlich einem Paket.

Re: Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

Verfasst: 02.01.2017, 11:19
von AliceImWunderland
Aha, wieder was gelernt. :knutsch

Re: Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

Verfasst: 02.01.2017, 11:49
von skugga
AliceImWunderland hat geschrieben:Mit einer Zustellung per normalem Brief kannst du eh keinen Zugang nachweisen. Wenn du einen Zugangsnachweis brauchst, hätte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versandt werden müssen.
Das nützt rein gar nichts, wenn auch lediglich eine Mitteilung über den Brief im Briefkasten landet und der Empfänger den Brief dann auch nicht abholt...

Re: Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

Verfasst: 05.01.2017, 09:44
von Andy66
Wenn es Dir wirklich wichtig ist, dass eine Sendung auch zugestellt wird (z.B. Kündigungen), gibts ja auch die Möglichkeit, die vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Kostet halt. Wenn Du jemanden in Verzug setzen willst, ist es wohl eine Frage der Forderungshöhe, welchen Aufwand Du bzw. der Mandant betreiben willst.