Inhaber in MB falsch / Mdt. hat Betreuer nicht angegeben

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Alundra
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#1

21.12.2016, 16:27

Hallo,

ich muss mich jetzt auch mal wieder an euch wenden mit zwei Problemen (ich hoffe, es ist okay, wenn ich die in einen Beitrag schreibe und nicht zwei extra Beiträge eröffne. Betreffen beide das Mahnverfahren):


1. Wir haben eine Mandantin, die damals nicht angegeben hat, dass sie unter Betreuung steht und dann unsere Gebühren nicht bezahlt hat. Wir haben also MB und VB lediglich gegen sie beantragt und versucht zu vollstrecken. Vom GVZ kam logischerweise dann zurück, dass der Titel falsch ist und die Grundvoraussetzungen für die ZV nicht vorliegen. Und aus irgendeinem Grund wurde das damals von irgendwem einfach liegen gelassen. :patsch Die Kostennote datiert vom August 2013 und die ZV aus November 2014. Im Rahmen einer allgemeinen Aktenwiedervorlage wurde der Vorgang nun mir vorgelegt und ich darf jetzt schauen was damit ist. :roll:

Meine Frage dazu: Kann man den Titel irgendwie im Nachhinein hinsichtlich des Betreuers (nach so langer Zeit) noch abändern oder wäre die einzige Lösung ein Neuantrag gewesen (was jetzt natürlich aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich ist)?


2. Wir vertreten eine Firma hinsichtlich einer offenstehenden Forderung. Die Schuldnerin ist ebenfalls eine Firma und hat auf unsere Schreiben keine Zahlung geleistet. Wir haben also MB und VB beantragt. Nun stellte sich im Rahmen der ZV heraus, dass der von unserer Mandantschaft angegebene Inhaber überhaupt nie Inhaber war. :roll: Also haben wir ne Auskunft beim Gewerbeamt eingeholt und es stellte sich heraus, dass die Namen komplett verschieden sind. Ich habe dann versucht mit dieser Auskunft beim Mahngericht den Titel zu berichtigen, aber mir wurde dann Folgendes mitgeteilt:

"Dem Antrag kann nicht entsprochen werden. Die eingereichten Unterlagen sind nicht geeignet, die Identität des Antragsgegners nachzuweisen oder eine Parteiauswechslung auszuschließen. Ein Austausch der Rechtspersönlichkeit ist von einer Berichtigung gem. § 139 ZPO nicht gedeckt bzw. die Schreibweise weicht so erheblich ab, dass der Antragsgegner nicht erkennen musste, dass sich die Zustellung auf ihn bezog."

Was kann ich jetzt machen? Der Titel ist ja ohnehin nicht brauchbar, also zurück und einfach neuen MB beantragen? :kopfkratz

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe :)


Alundra
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Anahid
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#2

21.12.2016, 18:34

1. Eine Änderung des Titels ist nicht möglich. Hier hätte der MB wohl eher neu beantragt werden müssen, wobei sich bei mir bei diesem Sachverhalt erst einmal die Frage Eurer ordnungsgemäßen Beauftragung stellt. Denn wenn die Mandantin unter Betreuung stand, hätte der Betreuer ja den Auftrag erteilen müssen bzw. zumindest nachträglich genehmigen müssen.

2. Da Du keine Rechtsform der gegnerischen Firma angibst, aber von einem Inhaber sprichst, gehe ich hier mal von einem Einzelhandel aus. Dann muss ich dem Gericht geben. Es bleibt wohl in dem Fall nichts anderes, als den VB auszuhändigen und neuen MB gegen den richtigen Antragsgegner zu beantragen.
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#3

21.12.2016, 22:16

Ich häng mich hier mal an zu Thema 1:

Ich habe schon länger eine Sache auf dem Tisch, zu welcher ich aus Zeitgründen noch nicht gekommen bin. Mandant in zwei Strafsachen vertreten, abgerechnet, Rechnungen verschickt, nix bekommen, gemahnt, Betreuerin meldet sich auf einmal für den Mandanten (zum Zeitpunkt der Beauftragung stand der Mandant nicht unter Betreuung), Chef wollte dann MB gegen den Mandanten, also MB gemacht, VB auch bekommen, sollte dann mit der ZV anfangen, GV schickt alles zurück, da Mandant nun unter Betreuung steht. Muss ich hier den VB ändern lassen, gar einen neuen MB beantragen oder muss ich nur jetzt bei der Vollstreckung drauf achten, dass der Mandant unter Betreuung steht? Bei der Beantragung des MB ging das mit der Betreuerin unter, da diese in der Akte nicht richtig angelegt war, was mir aber nicht aufgefallen war -.-
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#4

22.12.2016, 08:40

Anahid hat geschrieben:1. Eine Änderung des Titels ist nicht möglich. Hier hätte der MB wohl eher neu beantragt werden müssen, wobei sich bei mir bei diesem Sachverhalt erst einmal die Frage Eurer ordnungsgemäßen Beauftragung stellt. Denn wenn die Mandantin unter Betreuung stand, hätte der Betreuer ja den Auftrag erteilen müssen bzw. zumindest nachträglich genehmigen müssen.
Ja das kommt hier noch erschwerend hinzu. :-?
Anahid hat geschrieben: 2. Da Du keine Rechtsform der gegnerischen Firma angibst, aber von einem Inhaber sprichst, gehe ich hier mal von einem Einzelhandel aus. Dann muss ich dem Gericht geben. Es bleibt wohl in dem Fall nichts anderes, als den VB auszuhändigen und neuen MB gegen den richtigen Antragsgegner zu beantragen.
Bei der gegnerischen Firma handelt es sich um ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen.
Und danke, ja, damit hatte ich ja schon gerechnet. Blöd gelaufen, aber ist jetzt nunmal so. :sad:
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#5

22.12.2016, 08:46

Crydea hat geschrieben:Ich häng mich hier mal an zu Thema 1:

Ich habe schon länger eine Sache auf dem Tisch, zu welcher ich aus Zeitgründen noch nicht gekommen bin. Mandant in zwei Strafsachen vertreten, abgerechnet, Rechnungen verschickt, nix bekommen, gemahnt, Betreuerin meldet sich auf einmal für den Mandanten (zum Zeitpunkt der Beauftragung stand der Mandant nicht unter Betreuung), Chef wollte dann MB gegen den Mandanten, also MB gemacht, VB auch bekommen, sollte dann mit der ZV anfangen, GV schickt alles zurück, da Mandant nun unter Betreuung steht. Muss ich hier den VB ändern lassen, gar einen neuen MB beantragen oder muss ich nur jetzt bei der Vollstreckung drauf achten, dass der Mandant unter Betreuung steht? Bei der Beantragung des MB ging das mit der Betreuerin unter, da diese in der Akte nicht richtig angelegt war, was mir aber nicht aufgefallen war -.-

Bei dir dürfte ja jetzt dasselbe Problem wie bei mir vorliegen, nämlich, dass die Grundvoraussetzung der ZV nicht vorliegt. Der Titel muss ja dem Betreuer zugestellt werden. Den Betreuer nur im ZV-Auftrag angeben reicht m. E. nicht aus. Ich selbst weiß jetzt aber nicht, ob da eine Abänderung reicht und überhaupt möglich ist. Ich kann mir vorstellen, dass du hier einen neuen MB beantragen musst, bin mir aber nicht 100 % sicher. Vielleicht meldet sich ja noch jemand dazu, der das genau weiß. :)
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#6

22.12.2016, 08:50

Aber der Mandant ist doch trotzdem Gegener und der Betreuer nur gesetzlicher Vertreter (wenn man davon ausgeht dass die Beauftragung rechtens war). Ferner vom Betreuer dann die Bestallungsurkunde anfordern. Wenn er z.B. nur die Gesundheitsfürsorge hat (auch schon vorgekommen) ist das für finanzielle Angelegenheit nicht zuständig. Gab es eine Postsperre? dann geht alle Post an den Betreuer und er müsste von den Rechnungen wissen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, auf alle Fälle ist der Betreuer ja nicht Schuldner Bei Zustimmungsvorbehalt / geschäftsunfähig könnte er sagen, dass er die Genehmigung nicht erteilt, und somit ein Vertrag nicht zustande gekommen ist, dann könnte man mit einer Strafanzeige drohen, wegen Erschleichen von Dienstleistungen aber ich würde einfach mal mit dem Betreuer telefonieren

jetzt erst gesehen dass es das Thema gestern schon einmal gab :)
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#7

22.12.2016, 09:03

Also bei mir liegt der Fall ja so, dass die Beauftragung erfolgt ist. bevor die Betreuerin bestellt wurde. Die Betreuerin weiß von unseren Rechnungen, wir haben ja auch mit dieser korrespondiert. Aber da kam halt nur die Antwort, dass der Mandant jetzt in Behandlung ist, unter Betreeung steht und kein Geld hat. Die Rechtmäßigkeit unserer Rechnungen wurden von der Betreuerin nicht bestritten. Der Gerichtsvollzieher hatte insoweit auch nicht wirklich was bemängelt, sondern nur mitgeteilt, dass der Mandant nach unbekannt verzogen sein soll und dass er unter Betreuung steht.Acha.. und die Betreuerin hat auch die Vermögenssorge. Im letzten Schreiben (vor der ZV) teilte sie mit : "Wie Ihnen bereits mitgeteilt habe ich für meinen Klienten die Vermögenssorge dies beinhaltet auch die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung berechtigter Zahlungsansprüche gegen meinen Betreuten". Ich bin mir halt unsicher, ob ich jetzt wieder vollstrecken soll und die Betreuerin als Vertreter des Schuldners angebe, oder nen neuen MB brauche. :-?
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#8

22.12.2016, 09:06

ist er denn wirklich nach unbekannt verzogen? Oben schreibst du, sie hat die Rg anerkannt, das unten hört sich für mich anders an. Soll sie (Betreuerin) halt Raten anbieten
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grommelie
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#9

22.12.2016, 09:08

@alundra: Eure Forderung aus Beitrag 1 ist noch nicht verjährt, wenn die Rechnung aus 2013 ist
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#10

22.12.2016, 09:20

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