Inhaber in MB falsch / Mdt. hat Betreuer nicht angegeben

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Crydea
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#11

22.12.2016, 09:45

Ja, die beiden Angelegenheiten sind etwas undurchsichtig. Also, die Betreuerin hat die Rechnungen nicht bestritten, jedoch teilte sie mit, dass der Mandant in stationärer Behandlung sei und nur Taschengeld beziehen würde, weswegen auch eine Pfändung nicht erfolgreich sein werde und sich der Zustand des Mandanten auch in Zukunft nicht bessern würde. Quasi, dass es ja schön und gut ist, dass wir den in zwei strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten haben, unser Honorar jedoch abschreiben können, da der Mandant nix hat. Ratenweise Zahlung schließt sie auch aus. Ich gehe davon aus, dass sie die Ansprüche nicht bestreitet, da sie schrieb : "mir ist durchaus bewusst das Ihre Honoraransprüche gegen meinen Betreuten nicht ändern." ... "Es ist Ihnen überlassen eine Titulierung Ihrer Honoraransprüche in die Wege zu leiten oder auch nicht."
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paralegal6
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#12

22.12.2016, 09:48

Du hast doch einen Titel? wieso sagt sie du sollst titulieren? Sorry, wenn der Schuldner nicht zahlen kann muss sie Insolvenz für ihn beantragen. Einfach zu sagen er kann nicht geht ja nicht. EV beantragen, abzugeben durch sie
(sagt mir mein Bauchgefühl :) ) Frage ist nur ob ihr noch Geld investieren wollt. Ansonsten strafrechtlich vorgehen, wird aber vermutlich auch eingestellt
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#13

22.12.2016, 10:07

Achso, habe hier in der Zeitabfolge etwas vergessen. Die Korrespondenz mit der Betreuerin fand vor der Beantragung des MB statt :oops:
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#14

22.12.2016, 11:25

ok, dann macht es Sinn, ich würde Sie dann nochmal anschreiben, sagen dass ihr einen Titel habt und wie sie sich den weiteren Ablauf vorstellt. Es ist ja dann ihr Job das finanzielle zu klären, sofern sie hierfür bestellt ist
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Crydea
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#15

22.12.2016, 11:58

Ok, also solange die Betreuerin nicht die Rechtmäßigkeit des VB anzweifelt ist es egal, dass ich diese bei Beantragung des MB "übersehen" habe? Ich glaub ich steh derzeit extrem auf der Leitung -.-

Aber schonmal vielen lieben Dank fürs Helfen =)
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#16

22.12.2016, 12:06

die Betreuung muss nicht zwangsläufig dauerhaft sein, evtl. ändert sich der Zustand des Schuldners und die Betreuung wird aufgehoben, das wird regelmäßig geprüft. Solange sie die Rechtmäßigkeit der Zustellung nicht anzweifeld ist mit dem VB alles ok. Wie gesagt, öfters bekommen die Betreuer auch die Post zugestellt, wenn er im Krankenhaus ist müsste sie ja zustellungsberechtigt sein und seine Post bearbeiten. Ausserdem glaube ich auch nicht dass es richtig wäre einen Betreuer bei gesetzlicher Vertreter einzutragen, da das ja nicht wirklich stimmt.
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Anahid
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#17

22.12.2016, 12:42

Crydea hat geschrieben:Also bei mir liegt der Fall ja so, dass die Beauftragung erfolgt ist. bevor die Betreuerin bestellt wurde. Die Betreuerin weiß von unseren Rechnungen, wir haben ja auch mit dieser korrespondiert. Aber da kam halt nur die Antwort, dass der Mandant jetzt in Behandlung ist, unter Betreeung steht und kein Geld hat. Die Rechtmäßigkeit unserer Rechnungen wurden von der Betreuerin nicht bestritten. Der Gerichtsvollzieher hatte insoweit auch nicht wirklich was bemängelt, sondern nur mitgeteilt, dass der Mandant nach unbekannt verzogen sein soll und dass er unter Betreuung steht.Acha.. und die Betreuerin hat auch die Vermögenssorge. Im letzten Schreiben (vor der ZV) teilte sie mit : "Wie Ihnen bereits mitgeteilt habe ich für meinen Klienten die Vermögenssorge dies beinhaltet auch die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung berechtigter Zahlungsansprüche gegen meinen Betreuten". Ich bin mir halt unsicher, ob ich jetzt wieder vollstrecken soll und die Betreuerin als Vertreter des Schuldners angebe, oder nen neuen MB brauche. :-?
Wenn zum Zeitpunkt der Einleitung des Mahnverfahrens bekannt war, dass der Mandant mittlerweile unter Betreuung steht, dann hätte die Zustellung an den Betreuer erfolgen müssen. Ist das nicht passiert, dann dürfte m.E. ein nichtiger Titel vorliegen, den der Betreuer mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und entsprechenden Rechtssmitteln angreifen kann. Aber was wird es bringen? Der Anspruch besteht ja schließlich. Ich würde halt jetzt die ZV einleiten und da angeben, dass der Schuldner unter Betreuung steht. Kopie der Betreuungsbestellung sollte allerdings beigefügt werden.
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#18

22.12.2016, 13:17

Anahid hat geschrieben:
Crydea hat geschrieben:Also bei mir liegt der Fall ja so, dass die Beauftragung erfolgt ist. bevor die Betreuerin bestellt wurde. Die Betreuerin weiß von unseren Rechnungen, wir haben ja auch mit dieser korrespondiert. Aber da kam halt nur die Antwort, dass der Mandant jetzt in Behandlung ist, unter Betreeung steht und kein Geld hat. Die Rechtmäßigkeit unserer Rechnungen wurden von der Betreuerin nicht bestritten. Der Gerichtsvollzieher hatte insoweit auch nicht wirklich was bemängelt, sondern nur mitgeteilt, dass der Mandant nach unbekannt verzogen sein soll und dass er unter Betreuung steht.Acha.. und die Betreuerin hat auch die Vermögenssorge. Im letzten Schreiben (vor der ZV) teilte sie mit : "Wie Ihnen bereits mitgeteilt habe ich für meinen Klienten die Vermögenssorge dies beinhaltet auch die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung berechtigter Zahlungsansprüche gegen meinen Betreuten". Ich bin mir halt unsicher, ob ich jetzt wieder vollstrecken soll und die Betreuerin als Vertreter des Schuldners angebe, oder nen neuen MB brauche. :-?
Wenn zum Zeitpunkt der Einleitung des Mahnverfahrens bekannt war, dass der Mandant mittlerweile unter Betreuung steht, dann hätte die Zustellung an den Betreuer erfolgen müssen. Ist das nicht passiert, dann dürfte m.E. ein nichtiger Titel vorliegen, den der Betreuer mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und entsprechenden Rechtssmitteln angreifen kann. Aber was wird es bringen? Der Anspruch besteht ja schließlich. Ich würde halt jetzt die ZV einleiten und da angeben, dass der Schuldner unter Betreuung steht. Kopie der Betreuungsbestellung sollte allerdings beigefügt werden.
Rechtsgrundlage? Das ist meines Erachtens höchstens bei einem Einwilligungsvorbehalt so. Ich meine, dass die Betreuerin nur als gesetzliche Vertreterin hätte angegeben werden müssen, mehr aber auch nicht. Schuldner bleibt und ist der Betreute. Ich würde bei der ZVS die Betreuerin angeben und abwarten, was passiert. Ihr müsst auch keinen Betreuerausweis beifügen, das ist Aufgabe der Betreuerin bzw. mitzuteilen, dass die Betreuung aufgehoben wurde.
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#19

22.12.2016, 19:54

@alundra zu Forderung 1: du kannst dem Mahngericht mitteilen, dass der Schuldner unter Betreuung stand und daher an den Betreuer hätte zugestellt werden müssen. Das musst du mit einer Kopie des Betreuungsausweises nachweisen. Dann beantragst du, den VB nunmehr mit dem Hinweis, dass Rechtsmittel wirksam abgelaufen sind und nur noch Nichtigkeitsklage gegen den VB möglich ist, dem gesetzlichen Betreuer nochmals zuzustellen. Einen neuen MB musst du nicht beantragen.
Das ganze Verfahren ist nur erforderlich, wenn der Betreute nicht voll geschäftsfähig war und ist, denn dann ist er nicht prozessfähig. Ansonsten war die Zustellung vorher wirksam. Frag beim Gerichtsvollzieher mal nach, weshalb er meint, dass der VB zwingend dem Betreuer zugestellt worden sein muss. Eine einfache Betreuung dürfte da nicht ausreichend sein.
Jeffersonfm
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#20

22.12.2016, 19:57

Huch, da waren ja noch mehr Beiträge. Also ich sehe das wie likema31!
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