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MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 10:28
von paralegal6
Ich fertige grade einen MB (Barcode) und frage mich, wohin mit dem Doktortitel des Gegners? Nachname, Dr. ? :sad: es gibt als Anrede nur Herr und Frau

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 10:31
von Sputnik85
Hallo,

du benutzt doch RA-Micro. Wenn du den Namen also korrekt in der Adressdatei eingegeben hast, wird das doch einfach übernommen, nicht?
Erstellst also ganz normal deinen Mahnbescheid, dann ins EDA-Mahnverfahren und wählst dort neu Barcode aus. Dann übernimmt der doch alles und du kannst drucken.

LG

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 10:45
von paralegal6
danke aber nein ich drucke mit Barcode im Internet
ich kann auch keinen Prozessbevollmächtigten der Gegenseite eingeben :/

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 10:58
von samsara
Das "Dr. würde ich vor den Vornamen schreiben.

Den anwaltlichen Vertreter des Gegners würde ich weglassen.

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 10:59
von skugga
paralegal6 hat geschrieben:danke aber nein ich drucke mit Barcode im Internet
ich kann auch keinen Prozessbevollmächtigten der Gegenseite eingeben :/
Wozu willst Du denn letzteres? MB wird doch ohnehin unmittelbar dem Schuldner zugestellt.

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 11:29
von Kanzleihund
skugga hat geschrieben:Wozu willst Du denn letzteres? MB wird doch ohnehin unmittelbar dem Schuldner zugestellt.
Ich würde es auch besser finden, wenn einem Mahnbescheide bei angezeigter (Prozess-)Vertretung direkt zugestellt würden.
Sonst muss man den Mandanten immer bei Androhung der Todesstrafe einmeiseln, dass sie bitte und unbedingt auf die Zustellung eines Mahnbescheids achten müssen.
Eben kein gutes Gefühl.

Aus dem gleichen Grund würde ich dem Kollegen eben auch die Direktzustellung gönnen.

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 11:42
von paralegal6
Habe ein Schreiben in der Akte dass der RA für alle Eventualitäten bevollmächtigt ist und als Zustellungsbevollmächtigter genannt werden möchte, geht aber technisch nicht, da er nur nach gesetzlichen Vertretern fragt. In einer Klage würde ich ihn ja auch benennen

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 12:15
von skugga
paralegal6 hat geschrieben:Habe ein Schreiben in der Akte dass der RA für alle Eventualitäten bevollmächtigt ist und als Zustellungsbevollmächtigter genannt werden möchte, geht aber technisch nicht, da er nur nach gesetzlichen Vertretern fragt. In einer Klage würde ich ihn ja auch benennen
Siehe oben. Da kann der RA sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, das ist im Mahnverfahren nicht vorgesehen.

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 12:16
von paralegal6
ok, schade, danke !

Und Dr. dann vor den Vornamen? Habe keine Lust auf eine Monierung :oops:

Re: MB gegen Dr.

Verfasst: 08.12.2016, 13:22
von skugga
paralegal6 hat geschrieben:ok, schade, danke !

Und Dr. dann vor den Vornamen? Habe keine Lust auf eine Monierung :oops:
Jepp.