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Außergerichtliche RA-Kosten im MB Antrag vergessen!

Verfasst: 23.11.2016, 12:36
von Mine75
Hallo Ihr Lieben,

ich hab da mal ne Frage....

Ich habe bei einem Mahnbescheidsantrag vergessen die außergerichtl. RA Kosten mit reinzunehmen.... Schande auf mein Haupt! Kann ich die im Wege der Nachfestsetzung noch geltend machen bzw. wenn das Verfahren ins streitige übergeht dort in der Anspruchsbegründung?

Ich freue mich über Antworten - stehe nämlich selber voll auf dem Schlauch... :oops:

Jasmin

Re: Außergerichtliche RA-Kosten im MB Antrag vergessen!

Verfasst: 23.11.2016, 13:23
von AliceImWunderland
Wenn die Sache in das streitige Verfahren übergeht, kannst den Anspruch in der Klagebegründung noch hinzunehmen.

Aber im regulären Mahnverfahren, wenn kein streitiges Verfahren stattfindet, geht es leider nicht.