Hallo Ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage....
Ich habe bei einem Mahnbescheidsantrag vergessen die außergerichtl. RA Kosten mit reinzunehmen.... Schande auf mein Haupt! Kann ich die im Wege der Nachfestsetzung noch geltend machen bzw. wenn das Verfahren ins streitige übergeht dort in der Anspruchsbegründung?
Ich freue mich über Antworten - stehe nämlich selber voll auf dem Schlauch...
Jasmin
Außergerichtliche RA-Kosten im MB Antrag vergessen!
- AliceImWunderland
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Wenn die Sache in das streitige Verfahren übergeht, kannst den Anspruch in der Klagebegründung noch hinzunehmen.
Aber im regulären Mahnverfahren, wenn kein streitiges Verfahren stattfindet, geht es leider nicht.
Aber im regulären Mahnverfahren, wenn kein streitiges Verfahren stattfindet, geht es leider nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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