Gk-Verzinsung bei VB???

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dundine
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#1

20.04.2006, 12:03

Tach zusammen, bin ja eigentlich noch im Urlaub, aber bin mal eben trotzdem auf Arbeit um Vollstreckungsanträge auszufüllen. Hab grad bei der Forderungsaufstellung ein totales Blackout.

Vollstreckt wird aus VB und da werden ja die Kosten des Verfahrens ab Erlass des VB mit 5 % über Basi verzinst. Nun meine Frage: die verauslagten Gerichtskosten für MB müßten dann ja auch verzinst werden oder??? Weiß nicht mehr ob ich das bisher immer verzinst habe oder nicht... hmmmm :ohmann
Gast

#2

20.04.2006, 12:05

klaro werden die mitverzinst - beim KFB ja auch :dafuer
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wifey
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#3

20.04.2006, 12:06

Gegenfrage ;-)
Ist eine Verzinsung der Gerichtskosten tituliert????
Viele Grüße

ich
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dundine
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#4

20.04.2006, 12:07

stümmt... oki danke dir...

gottseidank hab ich urlaub. werd mich gleich wieder verdrücken und das alles weit von mir schieben... :wiegeil
Andreas

#5

20.04.2006, 12:11

Nix da - :andiearbeit :duckrenn

Es werden übrigens, wie oben schon gesagt, die gesamten Kosten des Verfahrens verzinst, also auch die GK. Die Summe steht ja immer schön unten links (beim automatisierten Mahnverfahren jedenfalls :lol:).
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dundine
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#6

20.04.2006, 12:23

In Sachsen haben wir gottseidank das automatisierte Mahnverfahren noch nicht .... Finde ich nämlich dooooooooooof ;-)

so noch halbe stunde, dann gehts ab an die Sonne äääääääääätsch
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