Und noch eine GV-Frage zur EV

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wifey
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#1

20.04.2006, 12:00

Hallo !!

Wer füllt eigentlich die Protokolle zur EV aus??
Machen das die Schuldner selber oder habe ich immer nur das Glück GV zu erwischen, die eigentlich hätten Arzt werden wollen?

Ich habe hier mal wieder heute so ein wunderschönes Protokoll vorliegen .... wenn ich nicht wüßte, wie der Schuldner heißt, .... lesen könnte ich es nicht :frust (dass man dafür dann auch noch was zahlen muss ....)

Nicht falsch verstehen .... klar soll der GV für seine Arbeit das Geld bekommen, aber was nützt mir eine Seite, wo ich nur raten kann, wo der Schuldner arbeitet oder bei welcher Bank er sein Konto hat.
Viele Grüße

ich
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dundine
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#2

20.04.2006, 12:05

Also in vielen Fällen sollte man wirklich die Bemerkung "NUR IN DRUCKBUCHSTABEN AUSZUFÜLLEN" draufschreiben...
evelyn m.
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#3

20.04.2006, 12:14

ja, schade, dass noch verhältnismässig wenig gv's die freuden der technik geniessen - aber wie schön, wenn so ein pc-protokoll ins haus flattert! wie geburtstag, weihnachten und ostern zusammen :D
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wifey
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#4

20.04.2006, 12:26

PC-Protokoll???
Da hab ich glaube erst 1 von gesehen :-(
Viele Grüße

ich
Gast

#5

20.04.2006, 18:13

wifey hat geschrieben:Hallo !!
Wer füllt eigentlich die Protokolle zur EV aus??
Das wurde hier bereits lang und breit in einem Thread diskutiert und von mir erklärt. Der Schuldner hat ein Verzeichnis über sein Vermögen zu erstellen und somit dieses auch auszufüllen. Da viele Schuldner
1.) das Vermögensverzeichnis nicht verstehen
2.) weder orthografisch richtig noch leserlich schreiben können
füllen viele GV's das Verzeichnis für den Schuldner aus.
Korrekt ist das nicht und der GV geht bei falschen Angaben ein gewisses Risiko ein. Ich kenne einen Fall in dem der Schuldner im Strafverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung frei gesprochen wurde weil der GV das Verzeichnis ausgefüllt hat.
Das Protokoll des GV über die Abnahme der EV wird natürlich vom GV ausgefüllt, aber Du hast sicherlich das Vermögensverzeichnis gemeint.
Andreas

#6

20.04.2006, 19:13

Wie sieht das in der Praxis, ich gehe jetzt mal vom "Durchschnitts"-Gerichtsvollzieher aus, denn aus, wenn ein Schuldner eine wirklich miese Rechtschreibung oder Handschrift hat ?

Hat man als GV die Zeit, die Einträge (auch auf Leserlichkeit) zu prüfen, oder kann es in der Eile schon mal passieren, daß was durchgeht (was ja bei jedem von uns gelegentlich der Fall ist) ? Oder gibt es für den GV eigentlich triftige Gründe, das VermVerz exakt durchzuschauen ?
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wifey
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#7

20.04.2006, 20:20

GVBuero hat geschrieben:Das wurde hier bereits lang und breit in einem Thread diskutiert und von mir erklärt. Der Schuldner hat ein Verzeichnis über sein Vermögen zu erstellen und somit dieses auch auszufüllen.
...
Ich kenne einen Fall in dem der Schuldner im Strafverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung frei gesprochen wurde weil der GV das Verzeichnis ausgefüllt hat.
:sorry das habe ich wohl bei der Menge der Beiträge der letzten 5 Wochen übersehen (oder erfolgreich verdrängt :oops: ) und deshalb dann jetzt hier von mir ein ganz dickes DANKESCHÖN!!!! :blumen

Habe mich heute Morgen einfach nur geärgert: 75,50 € für ein Vermögensverzeichnis, bei dem man den Namen des Schuldners auch nur raten kann. :?

BTW GVBuero: Du kommst nicht zufällig aus der Gegend um RW? :?:
Viele Grüße

ich
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