Antrag auf Neuzustellung eines VB's

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Nicolex3
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#1

07.10.2016, 11:35

Hallo ihr Lieben,
wir wurden von unserem Mandanten nur mit der Neuzustellung des VB's beantragt. Haben also vorher eine EMA gemacht und dann den VB neu zugestellt. Bekomme ich dafür auch eine 0,5 VG ? Wir haben weder den MB, noch den VB beantragt, sonder nur die Neuzustellung.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :wink1
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Anahid
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#2

07.10.2016, 13:58

Ganz egal. Ihr seid im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines VB für den Antragsteller tätig geworden und damit entsteht die 0,5 VG nach 3308 VV RVG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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