Rechtskraft Vollstreckungsbescheid

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Hühnerhaufen
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#1

30.09.2016, 15:16

Hallo Ihr Lieben,

wir haben heute, wie beantragt, einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Nun fragt mich mein Chef, ob man sich für einen VB einen Rechtskraftvermerk geben lassen kann, also nach Ablauf der Einspruchsfrist.

Bin etwas verwirrt ... denke nein, habe ich auch in meiner über 20-jährigen Berufslaufbahn noch nicht getan, aber das hat ja nicht immer was zu bedeuten.

Gruß
Hühnerhaufen
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#2

30.09.2016, 15:19

Sorry, aber sowas habe ich bisher auch noch nicht gehört bzw. beantragt :schock.
Liebe Grüße

Sylvia

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Hühnerhaufen
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#3

30.09.2016, 15:26

Ich habe ihn gerade noch einmal nach dem Sinn und Zweck gefragt. Ihm wäre der Gedanke durch den Kopf geschossen und ich möchte das doch bitte mal prüfen.

Was gescheites dazu konnte ich dazu bisher nichts finden.
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niva
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#4

30.09.2016, 15:45

ein Rechtskraftvermerk ist dann notwendig, wenn du bei ZV mit Sicherheitsleistung keine Sicherungsheitsleistung erbringen willst bzw. keine Sicherungsvollstreckung machen willst, da ein VB ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, ist der Rechtskraftvermerk unnötig.
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paralegal6
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#5

30.09.2016, 15:51

Der VB ist doch immer vorl. vollstreckbar? Bekommt man den nicht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist zugeschickt?
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niva
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#6

30.09.2016, 15:54

paralegal6 hat geschrieben:Der VB ist doch immer vorl. vollstreckbar? Bekommt man den nicht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist zugeschickt?
vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. §§ 700 I, 708 Nr. 2 ZPO

nein, das Gericht wartet die Frist nicht ab. du kannst dir den VB auch direkt nach Erlass zuschicken lassen und dann selber zustellen. dann läuft die Einspruchsfrist ja auch erst ab Zustellung.
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paralegal6
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#7

30.09.2016, 15:58

Ich stelle nie selber zu. Danke niva
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Hühnerhaufen
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#8

30.09.2016, 16:01

Also würde mir das Gericht unseren Antrag um die Ohren hauen :vogel

und mir mitteilen, dass kein Rechtsvermerk nötig ist wg. Sicherheit uns so. Aber auch wenn diese nicht nötig ist, kann man den Rechtskraftvermerk trotzdem beantragen? :kopfkratz

Alles blöd, mache gleich Feierabend!

Vielen Dank für Eure Antworten und schönes langes Wochenende.

Gruß
Hühnerhaufen
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#9

30.09.2016, 16:18

Der ist nach zwei Wochen rechtskräftig. Wir warten noch immer ein paar Tage nicht dass doch noch Post eingetrudelt kommt. Der GV muss aber auch schon früher damit losgehen und vollstrecken wenn du ihn beauftragst 796 zpo!
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Hühnerhaufen
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#10

04.10.2016, 11:00

Hallo,

habe jetzt doch einfach mal beim Mahngericht angerufen und nachgefragt. Es ist möglich nach Ablauf der Einspruchsfrist, einen Rechtskraftvermerk (Vollstreckungsbescheid) einzuholen.

Liebe Grüße
Hühnerhaufen
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