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RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 11:37
von aaradya
Hallo zusammen,

eine allgemeine Frage:

RA hält Beratungsgespräch und rechnet dieses ordnungsgemäß ab (249,90 €). Mandant zahlt nicht und es wird MB erlassen.
In Kostenrechnung vom Gericht stand nun HF 249,90 €, Gerichtsgeb. 32,00 € und unter Rechtsanwatls-/beistandskosten (Nr. 3305 etc) wurde kein Betrag notiert....ich meine mal gehört zu haben, dass man hier keine Gebühren bekommt meine Kollegin meint, dass die 3305 etc sehr wohl anfallen.

Wer kann mir helfen...das Thema kocht gerade richtig hoch

Re: RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 11:40
von JfachAnge
@aaradya: Also Deine Kollegin hat recht. Ihr bekommt die VV 3305 nebst Auslagen OHNE MwSt.

Liebe Grüße
Sandra

Re: RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 11:47
von aaradya
Aber warum steht dann in der Kostenrechnung kein Betrag?

Re: RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 11:58
von JfachAnge
Dann wurde es vergessen. Frage doch einfach nach.

Habe jetzt extra mal in einer Akte von uns geschaut, da war die selbe Konstellation (Ex-Mandant zahlt KR nicht). Dort steht bei unser Kostenrechnung von der LJK bei "Rechtsanwalts/-beistandskosten" die VV 3305 und im VB ist sie neben der VV 3308 auch aufgelistet.

Liebe Grüße
Sandra

Re: RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 12:24
von Adora Belle
Ihr müsst dafür die korrekte Zuordnung (RA in eigener Sache oder so ähnlich) angeben. Sonst kommt das Programm nicht drauf, die Gebühren anzusetzen.

Re: RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 12:28
von aaradya
Das hatte ich schon mal gemacht. Da kam mein Chef und meinte, da wir eine Steuerberater/Rechtsanwalt/Partnerschaft sind...muss ich das auch so angeben....und er vertritt ja dann die Partnerschaft und macht es nicht in eigener Sache.....denke es liegt hier ran oder?

Re: RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 12:37
von Adora Belle
Na dann muss halt der RA als Bevollmächtigter angegeben werden. Es liegt jedenfalls an einer falschen Eingabe, wenn die RA-Gebühr nicht berechnet wird.

Re: RA-Gebühren für MB gegen den eigenen Mandanten

Verfasst: 08.09.2016, 12:38
von JfachAnge
Also wenn man den MB online beantragt, wird man gefragt:
"..ich bin Rechtsanwalt...in eigener Sache" oder
"...ich bin Antragsteller..."
"...ich bin Prozessbevollmächtigter..."

Dann vermute ich Du hast "ich bin Antragsteller" angekreuzt...Würde auch erklären, warum keine Kosten aufgenommen wurden :mrgreen:

Liebe Grüße
Sandra