Hallo,
Mandant will, dass wir ein Inkassoschreiben fertigen. Die Rechnung ist vom 25.01.2016 über 407,00 €. Unter der Rechnung steht Zahlungsbedingungen: 10 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto? Häh ?. Gemahnt hat er nicht. Befindet sich der Schuldner jetzt ab dem 25.02.2016 (1 Monat ab Rechnungsdatum in Verzug) oder wann ?
Hiilllllllfe
Ab wann Verzug?
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§ 286 III BGB lesen.
Ist der Schuldner Unternehmer?
Ist der Schuldner Verbraucher? Wenn ja, gab es einen Hinweis auf die Folgen des § 286 III BGB?
Die Antwort kann "nach 30 Tagen" oder "überhaupt nicht" sein. In exotischen Fällen könnte der Verzug auch ganz wo anders liegen, was ich aber für eher unwahrscheinlich halte.
Ist der Schuldner Unternehmer?
Ist der Schuldner Verbraucher? Wenn ja, gab es einen Hinweis auf die Folgen des § 286 III BGB?
Die Antwort kann "nach 30 Tagen" oder "überhaupt nicht" sein. In exotischen Fällen könnte der Verzug auch ganz wo anders liegen, was ich aber für eher unwahrscheinlich halte.
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Geht auch ganz unexotisch anders, zum Beispiel bei Rechnungen nach VOBRechtsKnecht hat geschrieben:§ 286 III BGB lesen.
Ist der Schuldner Unternehmer?
Ist der Schuldner Verbraucher? Wenn ja, gab es einen Hinweis auf die Folgen des § 286 III BGB?
Die Antwort kann "nach 30 Tagen" oder "überhaupt nicht" sein. In exotischen Fällen könnte der Verzug auch ganz wo anders liegen, was ich aber für eher unwahrscheinlich halte.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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"unexotisch" liegt wohl auch sehr im Auge des Betra... ähhh... Bearbeiters :-pRiverside hat geschrieben:Geht auch ganz unexotisch anders, zum Beispiel bei Rechnungen nach VOB
Aber ja, AGBs, gesonderte Vertragswerke, Klauselwerke, etc. hatte ich da im Auge.
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Der Regelfall sind aber nicht Rechnungen nach VOB
Wie RechtsKnecht sagt: Mit Deinen Angaben kann der Verzugseintritt nicht festgestellt werden. Zunächst einmal dst die Frage, ob der Schuldner Unternehmer oder Verbraucher ist. Um auszuschließen, dass es sich um eine VOB-Rechnung handelt, kannst Du aber gerne noch angeben, um was für eine Forderung es sich hier handelt.
Wie RechtsKnecht sagt: Mit Deinen Angaben kann der Verzugseintritt nicht festgestellt werden. Zunächst einmal dst die Frage, ob der Schuldner Unternehmer oder Verbraucher ist. Um auszuschließen, dass es sich um eine VOB-Rechnung handelt, kannst Du aber gerne noch angeben, um was für eine Forderung es sich hier handelt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.