Mahnbescheid nach Teilzahlung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
aaradya
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#1

07.09.2016, 11:54

Ich habe gerade ein großes Brett vor dem Kopf.....

Unser Mandant Zahnarzt - für ihn sollen wir eine Forderung aus einer nicht bezahlten RG beitreiben. Außerger. aufgefordert - Teilzahlung erfolgt - nochmals aufgefordert zur Begleichung des Restes - keine Reaktion - nun soll MB ergehen.

Forderung Zahnarzt inkl. Mahnkosten 100,73 € (vom 06.04.2016)
RA Geb außerger. 83,54 € (vom 11.05.2016)
Gesamt 183,54 €
Teilzahlung Mdt - 86,00 € (am 30.06.2016)
offene Forderung 97,54 €

Wie trage ich das denn nun in den MB ein....denn 97,54 € ist ja meine HF....zzgl. Zinsen seit 01.07.16, Zinsen aus 100,73 € ab 07.04.2016 bis 30.06.2016 und aus 83.54 € vom 12.05.2016 bis 30.06.2016 muss ich ja auch noch reinpacken....kommen die dann auf die HF oben drauf?....die 97,54 € werden ja erst ab 01.07. verzinst....irgendwie bringe ich das in das Online - Formular grad nicht unter.... :oops: :sad: Nehmt mal bitte das Brett weg.....

und dann habe ich noch eine Frage....die Gebühren die wir für das Mahnverfahren bekommen.....kann ich die auch gleich mit in den MB reinpacken.....oder muss ich die am Ende titulieren lassen....
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AliceImWunderland
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#2

07.09.2016, 12:07

Gegenfrage:
An wen ist die Teilzahlung erfolgt und hat der Schuldner bei der Zahlung einen Verwendungszweck angegeben?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
aaradya
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#3

07.09.2016, 12:22

Die Teilzahlung ist auf das Konto von dem Zahnarzt gegangen unter Angabe von Namen und Rechnungsnummer vom Zahnarzt
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AliceImWunderland
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#4

07.09.2016, 12:42

Ich würde es so machen:

Die HF ganz normal im Mahnbescheid eintragen und zwar den Restbetrag in Höhe von EUR 14,73 (wobei man richtigerweise die Forderung und die Mahngebühren trennen muss,aber dazu hast du nichts geschrieben). Aus dieser Forderung dann die Zinsen ab Zahlung, also ab dem 01.07.16.

Die Zinsen für die HFvon Fälligkeit bis zur Zahlung würde ich als selbständige Zinsforderung eintragen. Den Zinsbetrag muss du ausrechnen.

Die vorgerichtliche RA-Kosten und die Zinsen hierfür müssen auch selbständig rein. Und zwar ganz am Ende des Mahnbescheids hast du die Möglichkeit, die Auslagen und die Nebenforderungen einzutragen. Dort gibt es ein eigenes Feld für die vorgerichtlichen RA-KOsten.

Die Gebühren für das Mahnverfahren und die Gerichtskosten werden seitens des Gerichts automatisch ausgerechnet und hinzugesetzt. Da muss du nichts machen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#5

07.09.2016, 12:52

aaradya hat geschrieben:Ich habe gerade ein großes Brett vor dem Kopf.....

Unser Mandant Zahnarzt - für ihn sollen wir eine Forderung aus einer nicht bezahlten RG beitreiben. Außerger. aufgefordert - Teilzahlung erfolgt - nochmals aufgefordert zur Begleichung des Restes - keine Reaktion - nun soll MB ergehen.

Forderung Zahnarzt inkl. Mahnkosten 100,73 € (vom 06.04.2016)
RA Geb außerger. 83,54 € (vom 11.05.2016)
Gesamt 183,54 €
Teilzahlung Mdt - 86,00 € (am 30.06.2016)
offene Forderung 97,54 €

Wie trage ich das denn nun in den MB ein....denn 97,54 € ist ja meine HF....zzgl. Zinsen seit 01.07.16, Zinsen aus 100,73 € ab 07.04.2016 bis 30.06.2016 und aus 83.54 € vom 12.05.2016 bis 30.06.2016 muss ich ja auch noch reinpacken....kommen die dann auf die HF oben drauf?....die 97,54 € werden ja erst ab 01.07. verzinst....irgendwie bringe ich das in das Online - Formular grad nicht unter.... :oops: :sad: Nehmt mal bitte das Brett weg.....

und dann habe ich noch eine Frage....die Gebühren die wir für das Mahnverfahren bekommen.....kann ich die auch gleich mit in den MB reinpacken.....oder muss ich die am Ende titulieren lassen....
Mit welcher Software arbeitest du?

Die Verzugszinsen aus der Gesamtforderung bis zur Zahlung sind als HF Kat.Nr. 46 einzutragen. Wenn die Geschäftsgebühr aus dem Gesamtforderung im Foko als RA-Kosten für das außergerichtliche Schreiben eingetragen sind, wird sie im MB-Antrag automatisch in Zeile 44 "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit" unter Anrechnung eingetragen.
Liebe Grüße

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#6

07.09.2016, 12:55

Die Angabe der Rechnungsnummer stellt keinen verbindlichen Verwendungszweck dar, sodass die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung zu verrechnen ist. Gibt es Rechtsprechung zu, sogar ziemlich aktuell.

Zinsen ab dem 07.04.2016 können nicht anfallen, wenn die Rechnung vom 06.04.2016 ist. Wenn es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher handelt, was bei einer Zahnarztrechnung wohl eher zwangsläufig so ist, muss, um einen Verzug herbeizuführen, der Verbraucher zunächst einmal gemahnt worden sein. Fragt sich also, wann die erste Mahnung verschickt wurde.
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#7

07.09.2016, 13:01

Anahid hat geschrieben:Die Angabe der Rechnungsnummer stellt keinen verbindlichen Verwendungszweck dar, sodass die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung zu verrechnen ist. Gibt es Rechtsprechung zu, sogar ziemlich aktuell.

Zinsen ab dem 07.04.2016 können nicht anfallen, wenn die Rechnung vom 06.04.2016 ist. Wenn es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher handelt, was bei einer Zahnarztrechnung wohl eher zwangsläufig so ist, muss, um einen Verzug herbeizuführen, der Verbraucher zunächst einmal gemahnt worden sein. Fragt sich also, wann die erste Mahnung verschickt wurde.
:zustimm

Ich hatte zum ersten Satz letztens erst ein Erinnerungsverfahren. Also, immer erst auf Kosten, dann Zinsen und dann Hauptforderung.
aaradya
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#8

07.09.2016, 13:36

Anahid hat geschrieben:Die Angabe der Rechnungsnummer stellt keinen verbindlichen Verwendungszweck dar, sodass die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung zu verrechnen ist. Gibt es Rechtsprechung zu, sogar ziemlich aktuell.

Zinsen ab dem 07.04.2016 können nicht anfallen, wenn die Rechnung vom 06.04.2016 ist. Wenn es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher handelt, was bei einer Zahnarztrechnung wohl eher zwangsläufig so ist, muss, um einen Verzug herbeizuführen, der Verbraucher zunächst einmal gemahnt worden sein. Fragt sich also, wann die erste Mahnung verschickt wurde.

Die Mahnung wurde am 06.04.2016 erstellt....mit Zahlungsziel...16.04, - dann laufen doch die Zinsen ab 17.04....(sorry oben ist ein Tippfehler drin die 0 muss ne 1 sein) :oops:
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#9

07.09.2016, 13:37

Laska hat geschrieben:
aaradya hat geschrieben:Ich habe gerade ein großes Brett vor dem Kopf.....

Unser Mandant Zahnarzt - für ihn sollen wir eine Forderung aus einer nicht bezahlten RG beitreiben. Außerger. aufgefordert - Teilzahlung erfolgt - nochmals aufgefordert zur Begleichung des Restes - keine Reaktion - nun soll MB ergehen.

Forderung Zahnarzt inkl. Mahnkosten 100,73 € (vom 06.04.2016)
RA Geb außerger. 83,54 € (vom 11.05.2016)
Gesamt 183,54 €
Teilzahlung Mdt - 86,00 € (am 30.06.2016)
offene Forderung 97,54 €

Wie trage ich das denn nun in den MB ein....denn 97,54 € ist ja meine HF....zzgl. Zinsen seit 01.07.16, Zinsen aus 100,73 € ab 07.04.2016 bis 30.06.2016 und aus 83.54 € vom 12.05.2016 bis 30.06.2016 muss ich ja auch noch reinpacken....kommen die dann auf die HF oben drauf?....die 97,54 € werden ja erst ab 01.07. verzinst....irgendwie bringe ich das in das Online - Formular grad nicht unter.... :oops: :sad: Nehmt mal bitte das Brett weg.....

und dann habe ich noch eine Frage....die Gebühren die wir für das Mahnverfahren bekommen.....kann ich die auch gleich mit in den MB reinpacken.....oder muss ich die am Ende titulieren lassen....
Mit welcher Software arbeitest du?

Die Verzugszinsen aus der Gesamtforderung bis zur Zahlung sind als HF Kat.Nr. 46 einzutragen. Wenn die Geschäftsgebühr aus dem Gesamtforderung im Foko als RA-Kosten für das außergerichtliche Schreiben eingetragen sind, wird sie im MB-Antrag automatisch in Zeile 44 "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit" unter Anrechnung eingetragen.

Wir haben kein Anwaltsprogramm....ich mache das über Online-Mahnantrag.de
aaradya
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#10

07.09.2016, 13:44

AliceImWunderland hat geschrieben:Ich würde es so machen:

Die HF ganz normal im Mahnbescheid eintragen und zwar den Restbetrag in Höhe von EUR 14,73 (wobei man richtigerweise die Forderung und die Mahngebühren trennen muss,aber dazu hast du nichts geschrieben). Aus dieser Forderung dann die Zinsen ab Zahlung, also ab dem 01.07.16.

Die Zinsen für die HFvon Fälligkeit bis zur Zahlung würde ich als selbständige Zinsforderung eintragen. Den Zinsbetrag muss du ausrechnen.

Die vorgerichtliche RA-Kosten und die Zinsen hierfür müssen auch selbständig rein. Und zwar ganz am Ende des Mahnbescheids hast du die Möglichkeit, die Auslagen und die Nebenforderungen einzutragen. Dort gibt es ein eigenes Feld für die vorgerichtlichen RA-KOsten.

Die Gebühren für das Mahnverfahren und die Gerichtskosten werden seitens des Gerichts automatisch ausgerechnet und hinzugesetzt. Da muss du nichts machen.
Ursprünglich war die Forderung vom Zahnarzt 85,24 € RG vom 28-01-2016
1. Zahlungserinnerung vom 25.02.2016 über gleichen Betrag durch den Zahnarzt
2. Zahlungserinnerung vom 23.03.2016 mit Verzugszinsen 0,23 € sowie 5 Euro Mahngeb. gesamt 90,47€ durch den Zahnarzt
Mahnung vom 06.04.2016 zzgl. Verzugszinsen 0,26 € und 10 Euro Mahngeb gesamt 100,73 durch den Zahnarzt

Letzte außerger. Zahlungsaufforderung 11.05.2016 durch RA Frist 13.05.2016 zu zahlen 100,73 € sowie RA Geb 83,54€

Teilzahlung Konto Zahnarzt 30.06.2016 86,00 €

Aufforderung Restforderung 97,54 € zu begleichen bis 13.07.2016

Kein Eingang daher jetzt MB
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