ZVA-Gebühren

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Alic3M
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#1

19.04.2006, 11:48

Frage:

ZVA i.V.m. EV-Antrag gestellt im Juli 2004

fruchtloses Vermögensverzeichnis (August 2002) erhalten

EMA und erneuter ZVA im April 2006, da Schuldner darum bittet.

Bekommen wir nochmals Gebühren für den ZVA? Adresse des Schuldners hat sich übrigens nicht geändert.

Danke Euch

Alic3M
Bärchen

#2

19.04.2006, 11:56

m.E. bekommt ihr noch einmal die ZV-Gebühren, ist ja ein neuer Auftrag. Aber warum bittet der Schuldner, gegen ihn die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Das hab ich ja noch die gehört!

Aber ein neuer Auftrag ist ein neuer Auftrag!
Andreas

#3

19.04.2006, 12:04

Hallo,

sehe das so wie Nina - neuer Auftrag, neue Gebühren. Lediglich bei nahem zeitlichem Zusammenhang würde ich neue Gebühren ablehnen, aber hier liegen ja jetzt fast zwei Jahre dazwischen.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#4

19.04.2006, 12:20

ich bin auch für neue Gebühren.

Die Idee, dir mir grad beim Lesen "da Schuldner darum bittet" gekommen ist: vielleicht will der den ZVA als "Anstoß" für einen Insolvenzantrag nutzen.
Viele Grüße

ich
Alic3M
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#5

19.04.2006, 13:45

Danke für Eure Antworten! ;-)

Natürlich hab ich mich verschrieben, ich meinte nicht "Schuldner" sondern "Mandant" - sorry ;-)

Wenn ich aber einen ZVA nach EMA mache, weil der Schuldner verzogen ist, bekomme ich doch keine Gebühren oder?

Viele Grüße

Alic3M
Andreas

#6

19.04.2006, 13:51

Richtig, wenn du einen ZVA machst, der GV schreibt, "Schuldner ist verzogen", du machst EMA und dann an die neue Adresse erneut nen ZVA, kriegst du keine neuen Gebühren.
Alic3M
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#7

19.04.2006, 13:54

Ok, dann werd ich jetzt nochmal einen neuen ZVA machen MIT Gebühren.

Danke Euch vielmals :-*
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