Frage:
ZVA i.V.m. EV-Antrag gestellt im Juli 2004
fruchtloses Vermögensverzeichnis (August 2002) erhalten
EMA und erneuter ZVA im April 2006, da Schuldner darum bittet.
Bekommen wir nochmals Gebühren für den ZVA? Adresse des Schuldners hat sich übrigens nicht geändert.
Danke Euch
Alic3M
ZVA-Gebühren
m.E. bekommt ihr noch einmal die ZV-Gebühren, ist ja ein neuer Auftrag. Aber warum bittet der Schuldner, gegen ihn die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Das hab ich ja noch die gehört!
Aber ein neuer Auftrag ist ein neuer Auftrag!
Aber ein neuer Auftrag ist ein neuer Auftrag!
Hallo,
sehe das so wie Nina - neuer Auftrag, neue Gebühren. Lediglich bei nahem zeitlichem Zusammenhang würde ich neue Gebühren ablehnen, aber hier liegen ja jetzt fast zwei Jahre dazwischen.
sehe das so wie Nina - neuer Auftrag, neue Gebühren. Lediglich bei nahem zeitlichem Zusammenhang würde ich neue Gebühren ablehnen, aber hier liegen ja jetzt fast zwei Jahre dazwischen.
Danke für Eure Antworten!
Natürlich hab ich mich verschrieben, ich meinte nicht "Schuldner" sondern "Mandant" - sorry
Wenn ich aber einen ZVA nach EMA mache, weil der Schuldner verzogen ist, bekomme ich doch keine Gebühren oder?
Viele Grüße
Alic3M
Natürlich hab ich mich verschrieben, ich meinte nicht "Schuldner" sondern "Mandant" - sorry
Wenn ich aber einen ZVA nach EMA mache, weil der Schuldner verzogen ist, bekomme ich doch keine Gebühren oder?
Viele Grüße
Alic3M
Richtig, wenn du einen ZVA machst, der GV schreibt, "Schuldner ist verzogen", du machst EMA und dann an die neue Adresse erneut nen ZVA, kriegst du keine neuen Gebühren.