Einzahlung der zweiten Gerichtskostenhälfte
Verfasst: 14.07.2016, 09:06
Guten Morgen
Wir haben einen Mahnbescheid eingereicht bezüglich einer Forderung in Höhe von 7.000,00 €. Aufgrund des Widerspruches des Antragsgegners haben wir den Anspruch beim Amtsgericht Hagen begründet und die Verweisung an das streitige Gericht beantragt. Es muss nunmehr die zweite Gerichtskostenhälfte eingezahlt werden, da ansonsten das Verfahren nicht abgegeben wird. Die Forderung beläuft sich jedoch aufgrund von Zahlungen etc. nur noch auf 600,00 €. Dies haben wir auch in der Anspruchsbegründung nunmehr beantragt. Nach welchem Streitwert muss ich jetzt die zweite Hälfte der Gerichtskosten einzahlen?
Wir haben einen Mahnbescheid eingereicht bezüglich einer Forderung in Höhe von 7.000,00 €. Aufgrund des Widerspruches des Antragsgegners haben wir den Anspruch beim Amtsgericht Hagen begründet und die Verweisung an das streitige Gericht beantragt. Es muss nunmehr die zweite Gerichtskostenhälfte eingezahlt werden, da ansonsten das Verfahren nicht abgegeben wird. Die Forderung beläuft sich jedoch aufgrund von Zahlungen etc. nur noch auf 600,00 €. Dies haben wir auch in der Anspruchsbegründung nunmehr beantragt. Nach welchem Streitwert muss ich jetzt die zweite Hälfte der Gerichtskosten einzahlen?