Guten Morgen!
Wiess jemand, ob ich die Kosten des Einschreiben/Rückschein im MB geltend machen darf, nicht als 20 € Pauschale.
Oder werden diese nur durch de Pauschale abgegolten?
Danke im Voraus!
Mahnbescheid Einschreiben/Rückschein Geltendmachung
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Entweder du machst 7001 geltend oder eben deine Pauschale 7002. Entweder oder geht nicht. Du sprichst jetzt schon von den vorgerichtlichen Kosten?
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Geht leider nur entweder oder. Wenn die Pauschale 7002 höher ist, als deine Einschreibegebühr, bekommst du auch nur die Pauschale.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)