Mahnbescheid Einschreiben/Rückschein Geltendmachung

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mila8585
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#1

14.07.2016, 08:50

Guten Morgen!

Wiess jemand, ob ich die Kosten des Einschreiben/Rückschein im MB geltend machen darf, nicht als 20 € Pauschale.

Oder werden diese nur durch de Pauschale abgegolten?

Danke im Voraus!
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

14.07.2016, 08:58

Entweder du machst 7001 geltend oder eben deine Pauschale 7002. Entweder oder geht nicht. Du sprichst jetzt schon von den vorgerichtlichen Kosten?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
mila8585
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#3

14.07.2016, 09:10

Ja, habe auf die vorgerichtliche oben drau 5,50 € gepackt und Monierung bekommen :((( A
Danke für die Antwort!
Sonnenkind
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#4

14.07.2016, 09:11

Geht leider nur entweder oder. Wenn die Pauschale 7002 höher ist, als deine Einschreibegebühr, bekommst du auch nur die Pauschale.
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